Fragen bei Teilfragen im IPR

Dr Franke Ghostwriter
ich bin gestern auf ein kleines Pröblemchen gestoßen und hoffe, dass ihr mir helfen könnt....

Nehmen wir mal folgenden Fall an:
Ein 16 jähriger Spanier, wohnhaft in Deutschland, schließt mit einem 19 jährigen Deutschen einen Kaufvertrag. Nehmen wir an, dass man in Spanien ab 16 vollwirksame Verträge schließen kann, okay?

Wenn jetzt zu prüfen ist, ob der Vertrag wirksam ist, dann beginne ich doch bei Art. 31 I EGBGB, oder?
Das bedeutet ich muss dann prüfen, welches Recht zur Anwendung käme, wenn der Vertrag wirksam wäre.
Gehen wir mal davon aus, ich würde über Art. 27 ff. EGBGB dazu kommen, dass der Vertrag deutschem Recht unterliegen würde.
Ich lande also im deutschen materiellen Recht und muss prüfen, ob ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist. Dafür benötigen wir zwei Willenserklärungen.
Und jetzt kommt mein Problem:
Wenn ich nun die WE des Spaniers prüfe, muss ich dann wieder den Weg über Art. 7 EGBGB gehen oder bleibe ich im BGB. Denn m.E. ist die Geschäftsfähigkeit eine Teilfrage (oder?) und diese ist selbstständig, also nach deutschem IPR, zu prüfen.
Ich käme dann zum spanischen Recht und zum Ergebnis, dass die WE des Spaniers wirksam wäre.......

Kann das denn sein oder wo bin ich falsch abgebogen?
Wann braucht man denn dann den Art. 7 EGBGB? Nur, wenn ich eine Vorfrage einer ausländischen Rechtsordnung prüfen muss? Oder auch bei Teilfragen?

Wo habe ich denn den Knoten?
Oder habe ich keinen und habe es tatsächlich kapier?

Danke für Eure Hilfe!

MfG
Markus
 
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