in den nächsten 2 Wochen werde ich viele Aufgaben zur Klausurvorbereitung machen. Ich werde immer mal wieder ein paar Fragen reinstellen, die ich mir nicht 100 % erklären kann.
Vielleicht habt ihr ja Lust mit zu argumentieren/diskutieren 🙂
Frage 1:
A aus Aachen bestellt beim Hotelier H in München am 1.5. brieflich für die Nacht vom 6. auf den 7.5. ein Einbettzimmer. H reserviert nach Eingang des Briefes ein Zimmer durch Eintragung eines entsprechenden Vermerks in das Gästebuch. Ist zwischen A und H ein sog. Beherbergungsvertrag geschlossen worden?
- Ein Beherbergungsvertrag ist geschlossen worden, da sich die Parteien über die Minimalerfordernisse eines Vertrages geeinigt haben. (lt. Musterlösung richtig)
--> Ich dachte, dass kein wirksames Angebot vorlag, da kein Preis angegeben ist und somit ein wesentlicher Vertragsbestandteil fehlt
Frage 2:
Onkel O bietet seinem 13jährigen Neffen N seinen bissigen Hund an. N ist einverstanden und bekommt den Hund ausgehändigt. Die Eltern des N sind entsetzt. Sind die geschlossenen Verträge wirksam?
- Schenkungsvertrag und Übereignung sind wirksam (lt. Musterlösung).
Ich bin der Meinung, dass dies nicht nur ein rechtliches Vorteilgeschäft ist, da sich doch auch jemand um den Hund kümmern muss. Also würde ich sagen, dass der Vertrag vorerst "schwebend unwirksam" ist.
Vielen Dank schon mal für Eure Meinungen.
Vielleicht habt ihr ja Lust mit zu argumentieren/diskutieren 🙂
Frage 1:
A aus Aachen bestellt beim Hotelier H in München am 1.5. brieflich für die Nacht vom 6. auf den 7.5. ein Einbettzimmer. H reserviert nach Eingang des Briefes ein Zimmer durch Eintragung eines entsprechenden Vermerks in das Gästebuch. Ist zwischen A und H ein sog. Beherbergungsvertrag geschlossen worden?
- Ein Beherbergungsvertrag ist geschlossen worden, da sich die Parteien über die Minimalerfordernisse eines Vertrages geeinigt haben. (lt. Musterlösung richtig)
--> Ich dachte, dass kein wirksames Angebot vorlag, da kein Preis angegeben ist und somit ein wesentlicher Vertragsbestandteil fehlt
Frage 2:
Onkel O bietet seinem 13jährigen Neffen N seinen bissigen Hund an. N ist einverstanden und bekommt den Hund ausgehändigt. Die Eltern des N sind entsetzt. Sind die geschlossenen Verträge wirksam?
- Schenkungsvertrag und Übereignung sind wirksam (lt. Musterlösung).
Ich bin der Meinung, dass dies nicht nur ein rechtliches Vorteilgeschäft ist, da sich doch auch jemand um den Hund kümmern muss. Also würde ich sagen, dass der Vertrag vorerst "schwebend unwirksam" ist.
Vielen Dank schon mal für Eure Meinungen.