Gebiet ZPO in M9

Dr Franke Ghostwriter
ich hab mir den Inhalt des Modul 9 mal auf der HP und in diversen Infoheften angesehen. (ich hab das Material nicht, da ich "nur" die Klausur schreiben muss und keine EA).

An der Uni MS hatten wir den Lehrstoff der ZPO so aufgeteilt, dass in ZPO I Sachen wie Prüfung der Zulässigkeit der Klage, Klagearten, Klageänderung, Klagerücknahme, Anerkenntnis, Verzicht, Prozessvergleich, Widerklage, Versäumnisurteil, Parteiwechsel, Streitgenossenschaft, Berufung, Revision und Beschwerde, Mahnverfahren beeinhaltend waren.

In ZPO II haben wir folgendes gemacht:
Organe der ZVs, Titel, Klausel, Zustellung, Pfändungspfandrechtstheorien, ZVS körperliche Sachen, ZVS in Forderungen, ZVW ins unbewegliche Vermögen...., Rechtsbehelfe in der ZVS=Vollstreckungsabwehrklage, Drittwiderspruchsklage, Erinnerung, Beschwerde........)

jetzt endlich meine Frage: 😀
da ich in der Inhaltsangabe zu M9 nur etwas zur Zwangsvollstreckung gelesen habe - kann ich davon ausgehen, dass das, was ich da oben als ZPO I bezeichnet habe, für dieses Modul nicht relevant sein wird. Das würde mir bei der Vorbereitung sehr helfen.
 
Aliud!

Also, als ich im September 2006 M9 geschrieben haben, war zwar der Schwerpunkt im Mobilarsachenrecht, der Einstieg lief allerdings über eine ganz normale Feststellungsklage (glaube ich) und deren Voraussetzungen nach §§ 253 ff.ZPO.
Ich denke also, dass Du für die Klausur besser beides, also ZPO I und II auf "der Pfanne " haben solltest.
Ich war damals nicht mehr so fit in ZPO, was mich in der Klausur tierisch viel Zeit gekostet hat. Die Note habe ich mir deshalb versaut.
Sei also schlauer als ich.😉
Ich denke, dass die Karteikarten von Alpmann zur ZPO hier einen ganz guten Überblick geben und sich zur Wiederholung kurz vor der Klausur gut eignen.

LG
zephyr
 
Vielen Dank.
Ich war mir nicht sicher, ob der ZPO I Teil nicht vielleicht schon im Rahmen eines anderen Moduls Inhalt ist, das ich nicht kenne, da es mir anerkannt wurde, und es dann Inhalt dessen Abschlußklausur gewesen war.

Und da ich bei Modul 9 nur etwas von Zwangsvollstreckung gelesen hatte, habe ich darauf getippt, dass die Rechtsbehelfe in der ZVS bei Modul 9 dran kommen könnten, passt ja auch gut zum Sachenrecht, Eigentum am gepfändeten Gegenstand, Drittwiderspruchsklage usw.
 
Hallo Aliud!

Also, als ich im September 2006 M9 geschrieben haben, war zwar der Schwerpunkt im Mobilarsachenrecht, der Einstieg lief allerdings über eine ganz normale Feststellungsklage (glaube ich) und deren Voraussetzungen nach §§ 253 ff.ZPO.

Hallo Aliud und Zephyr,

hab im März 06 geschrieben. Auch in dieser Klausur lief der Einstieg zum Fräsmaschinenfall über die ZPO und nachher kam noch eine Abwandlung zur Zwangsvollstreckung, wenn ich mich da richtig erinnere.

Man sollte meiner Meinung nach für BGB III schon die ZPO-Basics aus Modul 4 (und natürlich den Gesetzestext, den bei uns einige vergessen hatten 🙄) mitbringen, den Schwerpunkt würde ich hierauf aber nicht legen. Zwangsvollstreckung (vor allem die Klagearten) halte ich da für weitaus prüfungsrelevanter.

@Aliud: mach Dich nicht verrückt, die BGB III Klausur war bisher eigentlich immer sehr fair, wie ich gehört habe.

VG

L.
 
Aliud,

Du solltest auch das Insolvenzrecht nicht ganz vernachlässigen, da bei meiner Klausur (September 2005 ... soweit ich mich erinnere) die Abwandlung mit 30 Punkten (= 30 %) aus dem Insolvenzrecht war. Anstelle des Gerichtsvollziehers (Ausgangssachverhalt 70 %) trat dann eben der Insolvenzverwalter.

Gruß

Sandra

PS (Ich hatte mich auf BGB II & III mit Mussilak und Schellhammer vorbereitet ... Kam mit den Büchern wesentlich besser klar als mit dem Fernuniskript)
 
Aliud,

naja, ohne Skripte zu schreiben, ist schon doof. Aber andererseits kann man eben Deine Situation auch verstehen. Immerhin sind die Kurse ja auch nicht ganz so "billig" an der FU. Vielleicht bekommst Du ja über den Studienservice-Markt ein gebrauchtes Exemplar.

Im Landgericht findest Du Schellhammer und Mussilak auch ... Und hier ist die Benutzung kostenlos 😉

Um ehrlich zu sein, ich habe die Skripte der FU immer nur ein oder zweimal gelesen. Dann habe ich nur noch mit Fällen für die Klausur geübt. Sofern der Prinz die Klausur stellt, könnte es eh sein, dass es einen "kalt erwischt" und frau "etwas improvisieren" muss. Lerne einfach den kompletten ZPO I und ZPO II - Stoff aus dem Staatsexamen und Du dürftest auf der sicheren Seite sein. Gut, die InsO musst Du Dir aneignen. Das Zeugs brauchst Du nämlich nicht nur für BGB III sondern auch bei Wackerbarth in
UR I bzw. KapGR.

Vielleicht ein Tipp:

Immobiliarsachenrecht war schon lange nicht mehr dran (1. Klausur) ... Das wäre mal wieder fällig *zwinker*.

Grüßle

Sandra
 
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