ich hab mir den Inhalt des Modul 9 mal auf der HP und in diversen Infoheften angesehen. (ich hab das Material nicht, da ich "nur" die Klausur schreiben muss und keine EA).
An der Uni MS hatten wir den Lehrstoff der ZPO so aufgeteilt, dass in ZPO I Sachen wie Prüfung der Zulässigkeit der Klage, Klagearten, Klageänderung, Klagerücknahme, Anerkenntnis, Verzicht, Prozessvergleich, Widerklage, Versäumnisurteil, Parteiwechsel, Streitgenossenschaft, Berufung, Revision und Beschwerde, Mahnverfahren beeinhaltend waren.
In ZPO II haben wir folgendes gemacht:
Organe der ZVs, Titel, Klausel, Zustellung, Pfändungspfandrechtstheorien, ZVS körperliche Sachen, ZVS in Forderungen, ZVW ins unbewegliche Vermögen...., Rechtsbehelfe in der ZVS=Vollstreckungsabwehrklage, Drittwiderspruchsklage, Erinnerung, Beschwerde........)
jetzt endlich meine Frage: 😀
da ich in der Inhaltsangabe zu M9 nur etwas zur Zwangsvollstreckung gelesen habe - kann ich davon ausgehen, dass das, was ich da oben als ZPO I bezeichnet habe, für dieses Modul nicht relevant sein wird. Das würde mir bei der Vorbereitung sehr helfen.
An der Uni MS hatten wir den Lehrstoff der ZPO so aufgeteilt, dass in ZPO I Sachen wie Prüfung der Zulässigkeit der Klage, Klagearten, Klageänderung, Klagerücknahme, Anerkenntnis, Verzicht, Prozessvergleich, Widerklage, Versäumnisurteil, Parteiwechsel, Streitgenossenschaft, Berufung, Revision und Beschwerde, Mahnverfahren beeinhaltend waren.
In ZPO II haben wir folgendes gemacht:
Organe der ZVs, Titel, Klausel, Zustellung, Pfändungspfandrechtstheorien, ZVS körperliche Sachen, ZVS in Forderungen, ZVW ins unbewegliche Vermögen...., Rechtsbehelfe in der ZVS=Vollstreckungsabwehrklage, Drittwiderspruchsklage, Erinnerung, Beschwerde........)
jetzt endlich meine Frage: 😀
da ich in der Inhaltsangabe zu M9 nur etwas zur Zwangsvollstreckung gelesen habe - kann ich davon ausgehen, dass das, was ich da oben als ZPO I bezeichnet habe, für dieses Modul nicht relevant sein wird. Das würde mir bei der Vorbereitung sehr helfen.