Gesetze

Dr Franke Ghostwriter
allseits,

habe gerade festgestellt, dass für die Klausur "gängige Gesetzessammlungen: z.B. Sartorius I oder dtv oder Nomos-Ausgaben, sowie jeweiligen Gesetzessammlung der Länder... " als Hilfsmittel angegeben sind 😱. Braucht man diese Gesetze wirklich alle und hat jemand z. B. einen Link zu den Gesetzessammlungen der Länder 😕?
 
Habe das Modul noch nicht belegt und da der BoL etwas abweicht, weiss ich noch nicht ob und wann Landesrecht relevant ist.

Im Jurastudium auf Staatsex. jedenfalls ist man spätestens im 3. oder 4. Semester neuer Studienordnung dazu gezwungen, sich eine Landesgesetzestextesammlung zu besorgen, jeweils für das Bundesland, wo man eben studiert.

Dabei haben eigentlich alle auf die Nomos Sammlung zurückgegriffen, kosten ca. 16-20 EUR.
https://www.nomos.de nach "Landesrecht" suchen.

Bei der FeU käme ja dann die Frage auf, ob alle NRW-Recht lernen?
Zumindest muss auf irgendein Landesrecht zurückgegriffen werden, da z.B. Polizei- und Sicherheitsrechte extrem wichtig, aber landespezifisch sind.
 
Kerstin,

zunächst kann ich Dich beruhigen ... Du brauchst für die Rhetorikklausur eigentlich keine Gesetzestexte (zumindest in der letzten Klausur nicht).

Es geht nicht um ein juristisches Gutachten, sondern Du bekommst irgend- einen Text vorgelegt, der analysiert, bearbeitet oder verändert werden muss (Wertung letzte Klausur 70 %). Anschließend kommen wohl wie in der letzten Klausur noch ein paar Wissensfragen (Wertung letzte Klausur 30 %).

Die Landessammlungen brauchst Du in jedem Fall für das Fach Verwaltungsrecht (Modul 12). Hier reicht der Satorius I nicht !!! Allerdings darfst Du Dir - weil sich die gesetzlichen Regelungen in den meisten Bundesländern weitgehend entsprechen - die jeweilige Landessammlung Deines Bundeslandes anschaffen (zumindest schreibt dies unsere Gräfin in ihrer Einführung). Nur die Nordlichter haben etwas mehr Probleme, da sich hier das Landesverwaltungs-verfahrensgesetz vom Bundesverwaltungsverfahrensgesetz deutlich unterscheiden kann.

Wenn beispielsweise eine Gemeinde einen Verwaltungsakt erlässt, der mir gebietet, dass mein Hund in Zukunft nur noch mit Maulkorb auf die Straße darf, prüfe ich beispielsweise nach BayVwVfG (wobei dieses Verwaltungsverfahrensgesetz fast identisch mit dem Bundesverwaltungsverfahrensgesetz ist), ob der Verwaltungsakt rechtswidrig ist. Auch haben die jeweiligen Bundesländer unterschiedliche Generalklauseln, die bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung etc. , für die jeweilige Ordnungsbehörde oder Polizei eine Befungnisnorm darstellen. Vorab musst Du natürlich feststellen, ob Landes- oder Bundesverwaltungsverfahrensgesetz anzuwenden ist. U.U. kann auch die Zustellung von Bundeslandesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt sein.

Vorab musst Du natürlich klären, ob Bundes- oder Landesrecht einschlägig ist. Ohne entsprechende Gesetzestexte ein schwieriges Unterfangen.


Gruß


Sandra
 
letztes Semester hatte die Klausur eben zwei Teile.

Zunächst gab es angeblich einen Text, bei dem man rhetorische Figuren anstreichen und benennen musste. Dann musste man das Teil umschreiben, dass die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung noch möglich war. Angeblich gab es hier 70 Punkte.

Die restlichen 30 Punkte konnte man sich durch drei Wissensfragen holen, bei denen die Inhalte der Skripte Mediation und Verhandeln abgefragt wurden.

Die Gräfin meinte zu mir wörtlich: "Dann kommen Wissensfragen oder keine Wissensfragen." Was auch immer das bedeutet.

Gruß


Sandra
 
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