Kerstin,
zunächst kann ich Dich beruhigen ... Du brauchst für die Rhetorikklausur eigentlich keine Gesetzestexte (zumindest in der letzten Klausur nicht).
Es geht nicht um ein juristisches Gutachten, sondern Du bekommst irgend- einen Text vorgelegt, der analysiert, bearbeitet oder verändert werden muss (Wertung letzte Klausur 70 %). Anschließend kommen wohl wie in der letzten Klausur noch ein paar Wissensfragen (Wertung letzte Klausur 30 %).
Die Landessammlungen brauchst Du in jedem Fall für das Fach Verwaltungsrecht (Modul 12). Hier reicht der Satorius I nicht !!! Allerdings darfst Du Dir - weil sich die gesetzlichen Regelungen in den meisten Bundesländern weitgehend entsprechen - die jeweilige Landessammlung Deines Bundeslandes anschaffen (zumindest schreibt dies unsere Gräfin in ihrer Einführung). Nur die Nordlichter haben etwas mehr Probleme, da sich hier das Landesverwaltungs-verfahrensgesetz vom Bundesverwaltungsverfahrensgesetz deutlich unterscheiden kann.
Wenn beispielsweise eine Gemeinde einen Verwaltungsakt erlässt, der mir gebietet, dass mein Hund in Zukunft nur noch mit Maulkorb auf die Straße darf, prüfe ich beispielsweise nach BayVwVfG (wobei dieses Verwaltungsverfahrensgesetz fast identisch mit dem Bundesverwaltungsverfahrensgesetz ist), ob der Verwaltungsakt rechtswidrig ist. Auch haben die jeweiligen Bundesländer unterschiedliche Generalklauseln, die bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung etc. , für die jeweilige Ordnungsbehörde oder Polizei eine Befungnisnorm darstellen. Vorab musst Du natürlich feststellen, ob Landes- oder Bundesverwaltungsverfahrensgesetz anzuwenden ist. U.U. kann auch die Zustellung von Bundeslandesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt sein.
Vorab musst Du natürlich klären, ob Bundes- oder Landesrecht einschlägig ist. Ohne entsprechende Gesetzestexte ein schwieriges Unterfangen.
Gruß
Sandra