Gesetzestexte

Dr Franke Ghostwriter
ich habe mir im Skript (digital aus Moodle, die gedruckten habe ich leider noch nicht) mal die Einführung durchgelesen und gesehen, dass wir den Sartorius brauchen, ich finde den aber eigentlich zu unhandlich und vor allem für ein Semester Benutzung viel zu teuer (35 €)...reichen nicht auch Beck Basistexte Öffentliches Recht + Landesrecht (für mich jetzt Landesrecht HEssen) aus?

Welche Texte nehmt ihr für das Landesrecht (am Besten für Hessen)? Ich habe bei Amazon nichts preiswertes gefunden.
 
Hallo Ihr,

ich habe mir im Skript (digital aus Moodle, die gedruckten habe ich leider noch nicht) mal die Einführung durchgelesen und gesehen, dass wir den Sartorius brauchen, ich finde den aber eigentlich zu unhandlich und vor allem für ein Semester Benutzung viel zu teuer (35 €)...reichen nicht auch Beck Basistexte Öffentliches Recht + Landesrecht (für mich jetzt Landesrecht HEssen) aus?

Welche Texte nehmt ihr für das Landesrecht (am Besten für Hessen)? Ich habe bei Amazon nichts preiswertes gefunden.

wieso hessen? die Fernuni liegt in hagen, also NRW, das würde bedeuten, dass grds. das landesrecht von nrw anwendung findet! normalerweise kannst du die becktexte nehmen. schau doch mal in die zugelassenen hilfsmittel für das letzte semester! dort steht folgendes beim allgemeinen verwaltungsrecht:
Gängige Gesetzessammlungen: z. B. Sartorius I, Schönfelder oder dtv oder Nomos-
Ausgaben, sowie jeweilige Gesetzessammlungen der Länder (z. B. v. Hippel/ Rehborn für NRW).

abanoas
 
Ja, soweit war ich auch schon, aber von dtv gibt es etliche GEsetzestexte und ich weiß ja nicht welche ich davon brauche.

Bzgl. der Landesgesetze bin ich jetzt endgültig verwirrt, in dem Skript steht: "...sollten Sie sich auch zu Ihrem Bundesland eine Gesetzessammlung mit Nachlieferungen
anschaffen." (Hier wird dann auch als Beispiel Niedersachen genannt)

Ich hätte mir ja auch den zu NRW angeschafft!
 
Ja, soweit war ich auch schon, aber von dtv gibt es etliche GEsetzestexte und ich weiß ja nicht welche ich davon brauche.

Bzgl. der Landesgesetze bin ich jetzt endgültig verwirrt, in dem Skript steht: "...sollten Sie sich auch zu Ihrem Bundesland eine Gesetzessammlung mit Nachlieferungen
anschaffen." (Hier wird dann auch als Beispiel Niedersachen genannt)

Ich hätte mir ja auch den zu NRW angeschafft!

also du brauchst definitiv die gesetzessammlung von dem bundesland in dem du studierst, also hier an der Fernuni hagen in NRW! das mit dem zusatz "zu ihrem bundesland" interpretiere ich so, dass es sinnvoll ist, sich auch gleich nachlieferungen aus seinem bundesland anzuschaffen, da du ja dort wohnst und evtl. auch dort arbeitest und so immer auf dem aktuellen stand bist bzw. sein solltest!

abanoas
 
Falsch AbanoAs!!!

Du brauchst das LVwVfG des Bundeslandes in dem Du wohnst! Wenn Du in Hessen wohnst Landesrecht Hessen. Ich wohne in Baden-Württemberg und hatte in der Klausur das Landesrecht BW! Im Zweifel hat die Fu Klausuren in 16 verschiedenen Landesrechten!
 
Falsch AbanoAs!!!

Du brauchst das LVwVfG des Bundeslandes in dem Du wohnst! Wenn Du in Hessen wohnst Landesrecht Hessen. Ich wohne in Baden-Württemberg und hatte in der Klausur das Landesrecht BW! Im Zweifel hat die Fu Klausuren in 16 verschiedenen Landesrechten!

das ist mir neu! seit wann gibt es diese regelung? ich selbst kenne es nur so, dass man das LVwVfG von dem Bundesland braucht, in dem man auch studiert! was anderes ergibt für mich auch keinen sinn, denn die korrektoren müsste alle 16 landesgesetze kennen. und ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen, dass die vielleicht 3 korrektoren, die die klausuren korrigieren alle 16 landesgestze so genau kennen, um sie auch richtig bewerten zu können. und zudem gibt es doch erhebliche klausurtechnische bewertungsprobleme, denn jedes bundesland hat eigene anspruchsgrundlagen und andere rechtsfolgen. ich denke da nur an das polizeirecht.

AbanoAs
 
DerBelgarath schrieb:
Also seit einigen Semestern schon steht das in der Einleitung zu den Texten im Verwaltungsrecht ...

ok, dann entschuldige ich mich für meine vorschnelle äußerung. lag wohl auch daran, dass ich das fach anerkannt bekommen habe und somit nicht die Klausur mitschreiben musste.
dennoch halte ich so eine vorgehensweise für fragwürdig.....den korrektor möchte ich kennen, der alle landesgesetze so kennt, um die Klausur vernünftig zu korrigieren.

abanoas
 
Und wenn man im Ausland wohnt, die Gesetze welches Bundeslandes nimmt man dann? 😕

Das kannst Du Dir nach einer Aussage des Lehrstuhles aussuchen.
Du kannst auch in BW wohnen und das LVwVfG in der Klausur nutzen, wenn Du das möchtest.

Ich war bei einer Verwaltungsrechtsveranstaltung und da wurde uns von Dr. Pein aus Hagen gesagt, dass er schon in 16 LVwVfG's hat schreiben lassen und korrigieren.

Ich kann den Aufwand auch nicht verstehen, ist aber wohl so.
 
Noch mal zurück zur eigentlichen Frage:

Welche GEsetztexte brauche ich denn da? Ich bin nämlich Student (nicht nur Fern-, sondern auch Präsenzstudent an der Uni Frankfurt) und habe daher eigentlich keine Lust und kein Geld 100 € für den Schönfelder, Sartorius und die Landesgesetze auszugeben, nur für EIN Modul...Reichen nicht auch Beck Texte VwGO, ÖffR und Staats- und Verwaltungsrecht Hessen?

Ich finde das ja eine Zumutung vom Lehrstuhl, das wir auch noch für ein kleines Vermögen die Landesgesetze brauchen, die Bundesgesetze hätte vollkommen ausgereicht...
 
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