Bjoern, das lässt sich mathematisch ganz einfach beweisen, dass dem nicht so ist:
1+5%*H ist nicht gleich (1+5%)* H, denn es gilt Punkt vor Strich...d.h., erst 5% * Hebesatz, dann 1 dazu...
Im übrigen gilt die 5% Steuermesszahl nur bei Kapitalgesellschaften, bei Personenunternehmen erst ab einer gewissen Höhe des Gewerbeertrages.