Wie würdet Ihr den gewöhnlichen Aufenthalt eines Italieners bestimmen, der in einem deutschen Gefängnis einsitzt. In den Kursunterlagen steht, dass hierbei aufgrund des Aufenthalts gegen den Willen des Betroffenen und aufgrund mangelnder Bewegungsfreiheit schwerlich von einem Lebensmittelpunkt in Deutschland gesprochen werden kann. An anderer Stelle habe ich jedoch gelesen, dass bei entsprechend langem Aufenthalt auch entgegen dessen Willen ein gewöhnlicher Aufenthalt eines Strafgefangenen in Deutschland begründet werden kann....
Viele Grüße
Simone
Viele Grüße
Simone