Bei der Durcharbeitung verschiedener Klausuren der Vorjahren viel mir auf, dass die Aufgabe im Investitionsbereich oft mit einer Kontokorrentverbindlichkeit berechnet wird, die im gesamten Betrachtungszeitraum eine Schuld ausweist.
Bekanntermaßen werden Zinsen für KK-Vblk bei der GewSt dem Gewerbeertrag hinzugerechnet, wenn dieses KK an mindestens acht Tagen einen Sollsaldo ausweist.
Meiner Meinung nach hat die Investition keine unmittelbare Auswirkung auf den achtniedrigsten Schuldenstand. Daher entfällt eine Hinzurechnung bei der GewSt. Der Nettozinssatz ist dann zu ermitteln, indem ß = 0 gesetzt wird.
Was ist Eure Meinung?
Bekanntermaßen werden Zinsen für KK-Vblk bei der GewSt dem Gewerbeertrag hinzugerechnet, wenn dieses KK an mindestens acht Tagen einen Sollsaldo ausweist.
Meiner Meinung nach hat die Investition keine unmittelbare Auswirkung auf den achtniedrigsten Schuldenstand. Daher entfällt eine Hinzurechnung bei der GewSt. Der Nettozinssatz ist dann zu ermitteln, indem ß = 0 gesetzt wird.
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