ich habe VerfR im letzten Monat geschrieben (und auch bestanden) und das Glossar nicht gelernt. Ich habe es auch beim Durcharbeiten der Skripte kaum genutzt.
Für die Klausur habe ich zwar jede Menge Definitionen gebüffelt, aber das waren eher Sachen aus den Skripten (Vorbehalt des Gesetzes, Vorrang des Gesetzes, die einzelnen Grundrechte, ...). Natürlich musst du unbedingt wissen, was bspw ein Gesetzesvorbehalt ist, aber dafür genügt eine Definition, die ein oder zwei Sätze umfasst und nicht den ganzen Kram, der im Glossar steht. Stichwörter, wie Hanse, Gemeinde, Geschäftsordnung, Feudalismus, etc. brauchst du absolut nicht! Ich würde empfehlen, das Glossar einmal durchzulesen und die Begriffe anzustreichen, die notwendig erscheinen. Wenn du mit den Studienbriefen komplett durch bist, kannst du ganz gut abschätzen, was relevant ist und was nur Hintergrundinformation. Auswendig lernen würde ich das Glossar auf keinen Fall. Das ist nur unnötiger Ballast!