Gültigkeit von EA's nach Umstellung auf Module

Dr Franke Ghostwriter
ich habe in dem Semster zwei von vier Einsendearbeiten in Statistik gemacht und zwar beide zu dem Thema Multivariate Verfahren. Damit hatte ich demnach auch die Klausurzulassung. Was mich jetzt interessieren würde, ob ich für beide Statistik-Modulklausuren nun die Klausurteilnahmeberechtigung habe, oder nur für multivariate Verfahren. Weiß da jemand bescheid?
 
Interessante Frage. In der neuen Info 1 steht auf Seite 10 fett gedruckt: eine einmal erlangte Prüfungsberechtigung gilt zeitlich unbegrenzt weiter. Ich denke mal, das sollte dann auch für den neuen Prüfungsmodus gelten.

Am besten ist, du fragst mal beim PA an. Wäre schön, wenn Du das Ergebniss hier posten würdest...
 
Lieber benny,

Du äußerst Dich gerne und oft ziemlich pauschal. Beachte aber, dass Du nicht von Deinen Erfahrungen auf die Erfahrungen anderer schließen solltest. (Und besonders solltest Du das nicht im im Statistik-Foruim machen, wo die Leute sich mit Schlüssen von Stichproben auf die Grundgesamtheit auskennen 😛😀) Wenn Du ein Studienzentrum besuchst und alte EAen anschaust, wirst Du feststellen, dass es zwar durchaus Lehrstühle gibt, bei denen immer dieselben Aufgaben gestellt werden. Aber es gibt genug andere Lehrstühle, die sich immer wieder Neues ausdenken.
 
Lieber Kridbonn,

ich habe keine pauschale Antwort gegeben. Sondern eine Antwort auf die Frage zu EA im Fach Statistik. Und da ist es halt so, dass immer die gleichen EAs kommen. Und für mich es in anderen Fächern eine gute Übungsmöglichkeit war alte EAs zu rechnen. Da in EAs ein Thema umfassender abgefragt wird. Während Klausuraufgaben meistens nur Teile eines Themas abfragen und man schnell meint ein Thema zu können, obwohl man noch einige Lücken hat.

Und gerade im Statistik, wo es zu Zeitreihen und multi. Statistik kaum Sekundärliteratur gibt, ist man um jede Übungsaufgabe dankbar. Man hat in der letzten Klausur gesehen, dass alte Klausuren lernen schnell in die Hose gehen kann.
 
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