Gutachtenstil

Dr Franke Ghostwriter
ich habe die erste beiden Teile durchgearbeitet und möchte gerne die EA schreiben.
Ich verzweifel allerdings an dem "Gutachtenstil". Habe mir hier schon sehr viele Tipps geholt.
Leider bekomme ich trotz der vielen Hilfen keinen Satz auf`s Papier🙂

Hab mich jetzt bei dem Seminar in Hagen angemeldet. Das Problem ist nur, das ich die EA bis zum 24.04. abgegeben muss.
Was soll ich denn jetzt machen???

Gruß Patricia
 
Trici,

Hast Du nur BGB I belegt, oder auch Propädeutikum? Wenn Du das Prop. auch belegt hast, empfehle ich Dir von diesem Modul die KE 5 zu lesen, da wird der Gutachtenstil erklärt. Ansonsten gibt es dazu auch Bücher und sicherlich wirst Du dazu auch was im Internet finden, wenn Du Dir nicht extra ein Buch anschaffen magst.

Grundschema:

1. Voraussetzung der Norm definieren, Sachverhalt darunter subsumieren und Ergebnis feststellen.

2. Voraussetzung der Norm definieren, ....usw.

Denke daran nie im Urteilsstil (das ist so, weil...) zu schreiben. Das gibt dicken Punktabzug.

Ich hoffe ich konnte Dir schon mal ein wenig weiter helfen. Wenn nicht, laut schreien.
 
Trici,

ein kurzes Beispiel für Gutachtenstil.

Du hast z.B. das Tatbestandmerkmal RECHTSWIDRIG in § 823 I BGB zu prüfen.

(Obersatz)

Außerdem müsste die Handlung des A auch rechtswidrig sein.

(Definition)

Die Rechtswidrigkeit ist durch die Verwirklichung des Tatbestandes indiziert, solange keine Rechtfertigungsgründe eingreifen.

(Nun prüfen, in wie weit die Definition mit dem wirklichen Lebenssachverhalt in Übereinstimmung gebracht werden kann).

Laut Sachverhalt wurde A vom Hund des D angegriffen. Hierdurch bestand eine Gefahr für seine Gesundheit und sein Leben. Um diese Gefahr abzu-
wenden, ergriff A einen großen Stock und erschlug den Hund.

(Ergebnis)

Somit ist ein Rechtfertigungsgrund (Notwehr) gegeben.


Gut, wohl ein schlechtes Beispiel, weil Du hier eben beim Vorliegen eines Rechtfertigungsgrundes noch eine Schachtelprüfung in Punkto Notwehr machen müsstest.

Aber das Schema funktioniert immer gleich. Obersatz (immer im Konjunktiv), Definition, Überprüfung des Lebenssachverhalts (die eigentliche Subsumtion) und dann Ergebnis.

Danach gehst Du eben zum nächsten Tatbestandsmerkmal.

Wichtig am Aufbau Deiner Einsendearbeit (bzw. an der Lösung von Fällen in rechtswissenschaftlichen Klausuren überhaupt) ist, dass Du Dir im Vorfeld darüber klar wirst, welche Tatbestandsmerkmale Du nach und nach "abarbeiten" musst.

Schau mal die Lösungsskizzen ein, die ich eingestellt habe. Häufig habe ich nur das jeweilige Tatbestandsmerkmal eingestellt (hier müsste eine Prüfung wie oben geschildert jeweils erfolgen) und quasi einen Überblick über die nach und nach zu prüfenden Merkmale gegeben.

Die Tatbestandsmerkmale findest Du jeweils in den einschlägigen §§ im Gesetzestext.

Grüßle


Sandra
 
Hallo,

ich habe die erste beiden Teile durchgearbeitet und möchte gerne die EA schreiben.
Ich verzweifel allerdings an dem "Gutachtenstil". Habe mir hier schon sehr viele Tipps geholt.
Leider bekomme ich trotz der vielen Hilfen keinen Satz auf`s Papier🙂

Hab mich jetzt bei dem Seminar in Hagen angemeldet. Das Problem ist nur, das ich die EA bis zum 24.04. abgegeben muss.
Was soll ich denn jetzt machen???

Gruß Patricia

Schaue hier mal rein. Dort ist auch ein Beispiel für den Gutachtenstil.

#?t=7249
 
Trici,

das wichtigste ist erst einmal die Fallfrage... Ich habe den Fall nicht vor mir, aber Du solltest erst einmal sagen, wer welche Ansprüche von wem geltend macht (die w Fragen: Wer will was von wem woraus?).

Dann ist wichtig anhand der o.g. Fragestellung die Paragrafen herauszusuchen. Geht es um einen Anspruch auf Zahlung aus einem Kaufvertrag, dann § 433 II BGB, also:

A gegen B auf Zahlung von 2000 € aus dem Kaufvertrag nach § 433 II BGB (= Obersatz).
A könnte gegen B einen Anspruch auf Zahlung des geschuldeten Kaufpreises nach § 433 II BGB haben, wenn ein solcher wirksam entstanden ist.

Ein wirksamer Kaufvertrag entsteht nach § 145, 147 BGB durch die Abgabe von zwei übereinstimmenden Willenserklärungen.

usw...

Soweit in Kürze. Um ausführlicher zu helfen, solltest Du ein wenig mehr schildern, worum es geht.

Viele Grüße und viel Erfolg fürs Studium.

SaM
 
Sam,

hier hab ich den Fall einmal kurz geschildert. Hoffentlich lerne ich das irgendwann mit dem Gutachtenstil!!!
Ein Student S hat mit seinem Vermieter V Probleme, da S Haustier hat, welches dem V alle Vorräte auffrisst. S sucht ein neues Zimmer. Er will bei H zum 1. September ein Zimmer mieten, dieser versteht jedoch aufgrund der schlechten Verbindung 1.Dezember und sagt zu. V hat endgültig die Nase voll von dem zweiten Haustier von Seite V schiebt S eine schriftliche Kündigung zum 31. August unter der Tür hindurch. Als S abends nach Hause kommt findet er diese Kündigung nicht mehr vor, da die Ratte von S nichts mehr davon übrig gelassen hat. Am 1. September will V den S hinauswerfen, H ihn nicht einziehen lasse.

Zu Recht???
 
Hallo Sam,

hier hab ich den Fall einmal kurz geschildert. Hoffentlich lerne ich das irgendwann mit dem Gutachtenstil!!!
Ein Student S hat mit seinem Vermieter V Probleme, da S Haustier hat, welches dem V alle Vorräte auffrisst. S sucht ein neues Zimmer. Er will bei H zum 1. September ein Zimmer mieten, dieser versteht jedoch aufgrund der schlechten Verbindung 1.Dezember und sagt zu. V hat endgültig die Nase voll von dem zweiten Haustier von Seite V schiebt S eine schriftliche Kündigung zum 31. August unter der Tür hindurch. Als S abends nach Hause kommt findet er diese Kündigung nicht mehr vor, da die Ratte von S nichts mehr davon übrig gelassen hat. Am 1. September will V den S hinauswerfen, H ihn nicht einziehen lasse.

Zu Recht???

Hi Trici, schau doch mal bei diesem Thread vorbei, ich denke der kann Dir sehr weiterhelfen:

#?t=22529

lg

Werner
 
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