Nachdem das keine direkten inhaltlichen Fragen sind, mich aber beschäftigt, mache ich mal einen neuen Thread auf.
- Wie viele Seiten schreibt Ihr? Ich bin jetzt gerade einmal durch und bei 7 (ohne Inhaltsverzeichnis/Literaturverzeichnis), das ist so wenig. :/ Nochmal drübergehen und manches ausführlicher geht sicherlich noch, aber so mehr als 10-12 Seiten werden das bei mir bestimmt nicht. Wie schaut das bei Euch aus? Zählen Inhaltsverzeichnis usw. mit zu den 15-20 Seiten? Gibt's Erfahrungen, ob das per se negativ ist, wenn man weniger schreibt? Ich hab in BGB1 bei den EAs schon die Erfahrung gemacht, dass ich weniger schreibe als andere ... bestanden hab ich die aber auch alle.
- Fußnoten ... ich habe jetzt 16 und keine Ahnung, ob das viel oder wenig ist. Nebenan hatte jemand was von 40 geschrieben? Ich hab die drei Kommentare (Palandt, MünchKomm, Staudinger) und ein paar Urteile zitiert. Reicht das?
- Wie liefert Ihr die Hausarbeit ab? Reicht hier wie bei den EAs einfach getackert? Da hatte ich eine mal geheftet, die kam dann auch nur getackert zurück.
- Wie viele Seiten schreibt Ihr? Ich bin jetzt gerade einmal durch und bei 7 (ohne Inhaltsverzeichnis/Literaturverzeichnis), das ist so wenig. :/ Nochmal drübergehen und manches ausführlicher geht sicherlich noch, aber so mehr als 10-12 Seiten werden das bei mir bestimmt nicht. Wie schaut das bei Euch aus? Zählen Inhaltsverzeichnis usw. mit zu den 15-20 Seiten? Gibt's Erfahrungen, ob das per se negativ ist, wenn man weniger schreibt? Ich hab in BGB1 bei den EAs schon die Erfahrung gemacht, dass ich weniger schreibe als andere ... bestanden hab ich die aber auch alle.
- Fußnoten ... ich habe jetzt 16 und keine Ahnung, ob das viel oder wenig ist. Nebenan hatte jemand was von 40 geschrieben? Ich hab die drei Kommentare (Palandt, MünchKomm, Staudinger) und ein paar Urteile zitiert. Reicht das?
- Wie liefert Ihr die Hausarbeit ab? Reicht hier wie bei den EAs einfach getackert? Da hatte ich eine mal geheftet, die kam dann auch nur getackert zurück.