Hausarbeit - "Formalien" (wie viele Seiten, wie viele Fußnoten, wie abliefern?)

Dr Franke Ghostwriter
Nachdem das keine direkten inhaltlichen Fragen sind, mich aber beschäftigt, mache ich mal einen neuen Thread auf.

- Wie viele Seiten schreibt Ihr? Ich bin jetzt gerade einmal durch und bei 7 (ohne Inhaltsverzeichnis/Literaturverzeichnis), das ist so wenig. :/ Nochmal drübergehen und manches ausführlicher geht sicherlich noch, aber so mehr als 10-12 Seiten werden das bei mir bestimmt nicht. Wie schaut das bei Euch aus? Zählen Inhaltsverzeichnis usw. mit zu den 15-20 Seiten? Gibt's Erfahrungen, ob das per se negativ ist, wenn man weniger schreibt? Ich hab in BGB1 bei den EAs schon die Erfahrung gemacht, dass ich weniger schreibe als andere ... bestanden hab ich die aber auch alle.

- Fußnoten ... ich habe jetzt 16 und keine Ahnung, ob das viel oder wenig ist. Nebenan hatte jemand was von 40 geschrieben? Ich hab die drei Kommentare (Palandt, MünchKomm, Staudinger) und ein paar Urteile zitiert. Reicht das?

- Wie liefert Ihr die Hausarbeit ab? Reicht hier wie bei den EAs einfach getackert? Da hatte ich eine mal geheftet, die kam dann auch nur getackert zurück.
 
Nachdem das keine direkten inhaltlichen Fragen sind, mich aber beschäftigt, mache ich mal einen neuen Thread auf.

- Wie viele Seiten schreibt Ihr? Ich bin jetzt gerade einmal durch und bei 7 (ohne Inhaltsverzeichnis/Literaturverzeichnis), das ist so wenig. :/ Nochmal drübergehen und manches ausführlicher geht sicherlich noch, aber so mehr als 10-12 Seiten werden das bei mir bestimmt nicht. Wie schaut das bei Euch aus? Zählen Inhaltsverzeichnis usw. mit zu den 15-20 Seiten? Gibt's Erfahrungen, ob das per se negativ ist, wenn man weniger schreibt? Ich hab in BGB1 bei den EAs schon die Erfahrung gemacht, dass ich weniger schreibe als andere ... bestanden hab ich die aber auch alle.

- Fußnoten ... ich habe jetzt 16 und keine Ahnung, ob das viel oder wenig ist. Nebenan hatte jemand was von 40 geschrieben? Ich hab die drei Kommentare (Palandt, MünchKomm, Staudinger) und ein paar Urteile zitiert. Reicht das?

- Wie liefert Ihr die Hausarbeit ab? Reicht hier wie bei den EAs einfach getackert? Da hatte ich eine mal geheftet, die kam dann auch nur getackert zurück.
Ich komme wohl grad so auf 20 Seiten. Hast du den die äußeren Bedingungen eingehalten (der breite Rand und 1.5 Zeilenabstand)? Vermutlich sind 7 Seiten wirklich etwas knapp. Ich würd schon versuchen ,das noch ein bißchen zu ziehen. Fußnoten hab ich eher weniger, ca. um die 10.
 
ah ... überlesen - der formalia-fred 🙂 dann hier:

hat jmd. infos hinsichtlich der einsendung der Hausarbeit als Word/PDF via E-Mail zum Zwecke der Plagiatsprüfung? in Verfassungsrecht und BGB IV musste ich "damals" die Hausarbeit per Mail einsenden .... aber da stands in den bearbeitervermerken auch drin (Welcher lehrstuhl, welches format, mailadresse etc.) - enn da nix steht geh ich von aus, dass wir das nicht müssen?
 
fussnoten hab ich 49, literatur hab ich glaub ich 17 werke (rechtsprechung nicht mitgerechnet, da hab ich ca. 20 - 25 urteile erwähnt).

ob das nun zuviel oder zu wenig ist, kann ich schlecht einschätzen - ich habe bei meiner ersten hausarbeit in verfassungsrecht auch nur ca. 20 fussnoten und 7 bücher (und auch nur 13 der gefordeten 20 seiten) gehabt und trotzdem bestanden - aber: es stand der vermerk "zu wenig literatur / rechtssprechung" unter der note 🙂

aber ich glaub was das angeht sind die gnädig, solang man die knackpunkte (also meinungsstreits) halbwegs rausgearbeitet und mit 2 - 3 argumenten aus literatur / rechtsprechung untermauert ...
 
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