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Die Hausarbeit ist für die Klausurzulassung NICHT notwendig. Du musst sie aber schreiben. Ob vor oder nach der Klausur ist dir überlassen. Es gibt natürlich jedes Semester eine neue Hausarbeit. Wenn du sie dieses Semester nicht schreibst, dann kannst du zwar die Klausur dieses Semester schreiben aber musst dann bis zum neuen Semester auf die neue Hausarbeit warten.
Einsendeschluss für dieses Semester ist Ende Januar.
Da es sich um eine wissentschaftliche Arbeit handeln soll (Literaturverzeichnis, Fußnoten) und diese Formalien einzuhalten sind, ist die Hausarbeit auch sicherlich nicht einfach, sondern braucht eine Menge Zeit (recherchieren usw.).
Die Hausarbeit kann man bei Nichtbestehen dann auch nochmal schreiben egal ob du die Klausur schon geschrieben hast oder nicht. Ein postives Klausurergebnis wird von dem Nichtbestehen der Hausarbeit nicht beeinflusst aber bis zum Ende des Studiums musst du die Hausarbeit irgendwann mit "bestanden" geschrieben haben.
Ganz so kann ich da nicht zustimmen, denn selbstverständlich ist sie notwendig für die Zulassung. Man darf sie nur auch im Nachhinein erwerben. Aber wenn man die Hausarbeit nicht macht, zählt die Klausur nicht, weil sie eben Voraussetzung ist für die Zulassung.
Ganz so kann ich da nicht zustimmen, denn selbstverständlich ist sie notwendig für die Zulassung.
edit: Bei Propäd steht zB. auch, dass zur Klausurzulassung bereits die Belegung des Moduls berechtigt. Das steht bei Bgb II nicht dabei, sondern die Ha ist aufgelistet unter der Mindestanzahl der bestandenen Ea/Ha.