könnt ihr mir bitte bei dem Fallbeispiel helfen. Ich steh auf dem Schlauch. Ausgangspunkt ist Betrachtung eines Unternehmens, dass in T=1 10GE thesauriert (und reinvestiert) und daraus in T=2 bis T=Unendlich 12 GE erhält. Die Berechnung des Kapitalswertes (bei einem Kalkulationszins von 0,1) ergibt sich dann wie folgt:
K = 12 / 0,1 * 1/1,1 = 109,09
Soweit ist mir die Sache klar.
Prof Hering will in der Ausgangssituation darlegen, dass Gewinn <> Ausschüttungen ist und leitet dann ist Lücke Theorem über, welches besagt, dass bei richtiger Definition des Gewinnes, dieser auch zur Ermittlung des "richtigen" Kapitalwertes führt. Soweit habe ich das auch von der Idee verstanden.
In der Anwendung bedeutet dies, dass bei dem ewigen Zahlungsstrom die Kapitalbindungskosten abzuziehen sind. Zudem diskontiert er den Gewinn aus T=1. Und an der Stelle hat er mich abgehängt. Warum müssen die Kapitalbindungskosten über alle Perioden berücksichtigt werden; warum wird der Gewinn aus T=1 abgezinst.
Ich wäre dankbar für "leichte Kost" im Sinne einer Erklärung von Studenten für Studenten 🙂
Merci Euch
K = 12 / 0,1 * 1/1,1 = 109,09
Soweit ist mir die Sache klar.
Prof Hering will in der Ausgangssituation darlegen, dass Gewinn <> Ausschüttungen ist und leitet dann ist Lücke Theorem über, welches besagt, dass bei richtiger Definition des Gewinnes, dieser auch zur Ermittlung des "richtigen" Kapitalwertes führt. Soweit habe ich das auch von der Idee verstanden.
In der Anwendung bedeutet dies, dass bei dem ewigen Zahlungsstrom die Kapitalbindungskosten abzuziehen sind. Zudem diskontiert er den Gewinn aus T=1. Und an der Stelle hat er mich abgehängt. Warum müssen die Kapitalbindungskosten über alle Perioden berücksichtigt werden; warum wird der Gewinn aus T=1 abgezinst.
Ich wäre dankbar für "leichte Kost" im Sinne einer Erklärung von Studenten für Studenten 🙂
Merci Euch