Also das Hilfsgutachten tauchte ja, soweit ich das gesehen habe, nur im Zusammenhang mit dem Verfassungsrecht auf.
Wenn in der Fallfrage nach der Erfolgsaussicht einer Verfassungsbeschwerde gefragt wird, musst du ja sowohl die Zulässigkeit (1. Schritt) als auch die Begründetheit des Antrags (2. Schritt) prüfen. Wenn bei deiner Prüfung herauskommt, dass der Antrag unzulässig ist, prüfst du die Begründetheit des Antrags aber hilfsweise weiter, also in einem Hilfsgutachten.