Hol-,Bring-und Schickschuld

Dr Franke Ghostwriter
Hol-,Bring-und Schickschuld

:hilfe:

Hallo zusammen,

hier im Forum gibt es doch bestimmt jemanden, der mir das Thema
Hol-, Bring- und Schickschuld so erklären kann, als wäre ich vier Jahre
alt.....

Beim Durchlesen im Skript und auch im Brox/Walker finde ich das alles
eigentlich ganz logisch, nur das Anwenden auf unterschiedliche Sach-
verhalte - wie in der EA - bereitet mir extremes Kopfzerbrechen 😕

Liebe Grüße,
Regina
 
Regi schrieb:
:hilfe:

Hallo zusammen,

hier im Forum gibt es doch bestimmt jemanden, der mir das Thema
Hol-, Bring- und Schickschuld so erklären kann, als wäre ich vier Jahre
alt.....

Beim Durchlesen im Skript und auch im Brox/Walker finde ich das alles
eigentlich ganz logisch, nur das Anwenden auf unterschiedliche Sach-
verhalte - wie in der EA - bereitet mir extremes Kopfzerbrechen 😕

Liebe Grüße,
Regina

Ich habe mal Wikipedia bemüht.🙂
Denke, das es verständlich ist.
Wenn nicht, einfach posten.🙄

Wikipedia schrieb:

Bei der Bringschuld fallen Leistungsort und Erfolgsort am Sitz des Gläubigers zusammen. Diese Art der Schuld ist für den Schuldner regelmäßig ungünstig, da er Leistungsgefahr und Preisgefahr auch während des Transports zum Gläubiger zu tragen hat. Bringschulden sind im Falle von Geldschulden der gesetzliche Regelfall, vgl. § 270 Abs. 1 BGB.
Wikipedia schrieb:

Hol-Schuld:
Mit dem Begriff wird umschrieben, dass der Schuldner seine Leistungshandlung an seinem Wohnsitz vorzunehmen hat und dort auch der Leistungserfolg eintreten soll. Bei der Holschuld muss sich der Gläubiger die Leistung beim Schuldner abholen, dort ist der Leistungs- und Erfüllungsort.

Schickschuld:
Geldschulden sind laut Gesetz regelmäßig Schickschulden (§ 270 I BGB). Für die Schickschuld spezifisch ist, daß Leistungsort und Erfolgsort auseinanderfallen. Dabei bedient sich der Schuldner einer Transportperson (z. B. Post), um die Leistung zu bewirken. Beispiel: K kauft eine Sache von V in einer Online-Auktion. V verpackt die Sache und übergibt sie der Post (Leistungshandlung), welche dem K das Paket an seinem Wohnsitz übergibt (Eintritt des Leistungserfolgs).


Duddits
 
Ich versuches es mal so darzustellen wie ich es mir gemerkt habe:

Holschuld (Regelfall): Gläubiger muss zum Schuldner und die Sache abholen.
Bringschuld: Schuldner muss dem Gläubiger die Sache bringen.
Schickschuld: Schuldner muss die Sache an eine geeignete Transportperson übergeben und dem Gläubiger zukommen lassen.

Mal es dir mal auf, dann vergisst du es garantiert nie mehr und kannst es auch anwenden.

Gruß
Steffi
 
Steffi,
hallo Duddits,

erst mal vielen Dank für die Antworten...
Ich glaube, ich denke mal wieder viiiiieeel zu kompliziert.
Letztlich muss ich doch als erstes schauen, wer ist in Bezug auf was
Gläubiger und Schuldner (beim Kaufvertrag ist in Bezug auf die Kaufsache
der Verkäufer Schuldner und der Käufer Gläubiger; beim Kaufpreis ist es
genau anders herum) und dann sehen, wo was "zu übergeben" ist - verein-facht ausgedrückt....:gruebel: oder ????

Liebe Grüße,
Regi
 
Regi schrieb:
...Letztlich muss ich doch als erstes schauen, wer ist in Bezug auf was
Gläubiger und Schuldner ...
Da hast Du vollkommen Recht. Und das ist ja das Verrückte bei den meisten Schuldverhältnissen, die im Gegenseitigkeitsverhältnis (sog. Synallagma) stehen: jeder ist sowohl Gläubiger als auch Schuldner🙄 man muss sich da den gefragten Sachverhalt genau anschauen. Dazu braucht´s ´n bissel Übung, aber mach dir nix draus, selbst unser Mentor muss sich erst den "Sachverhalt reinziehen" und dann in Ruhe überlegen, wer Schuldner und wer Gläubiger ist. Und wir sind ja erst noch am Anfang
 
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