IFRS 41460

Dr Franke Ghostwriter
habe gelesen, dass wir keine IFRS Texte brauchen. Das würde ja das komplette Kapitel 4 der KE 41460 ausschließen, da ich zur Beantwortung solcher Fragen, gerne auch ein Gesetz hätte.
Wie seht ihr das? Lernt ihr das Kapitel?

Grüße
 
das ist so ne komische Geschichte, ich trau dem ganzen noch nicht. Er meinte zwar bei der PV, dass wir keine IFRS-Texte bräuchten, als jemand danach fragte. Aber vielleicht setzt er gewisse Dinge, die auch in dem Kapitel 4 auftauchen als Allgemeinwissen voraus, die er zwar abfragen wird, aber die nicht belegt werden müssen. Es werden ja 30 Punkte über diese KE gefordert. Was soll er dann noch bitte fragen, wenn fast das gesamte Skript ausgeschlossen wird. Ich denke es so: es werden nur MC-Fragen zu dieser KE kommen und da braucht man natürlich keine Gesetze, da keine Paragraphen-Angaben gefordert werden. Das wir den Stoff aber kennen müssen, zumindest im Allgemeinen (keine Details), um die MC-Fragen zu beantworten, glaube ich ganz stark. Ich habe es gelernt, sodass ich zumindest einige Formulierungen im Kopf hab, die ich hoffentlich als Antwortmöglichkeiten finden werde.
Im Grunde genommen, muss dann ja auch der IFRS_Teil aus der Konzernrechnungslegung ausgeschlossen werden, da wir keine Gesetzte mitzunehmen brauchen und die hier wohl eher nötig sind.
Lern so viel zu kannst, halte dich aber nicht mit den Details der KE 41460 auf.
 
In den FAQ zur Klausur steht:

"Da der Kurs 41460 „Grundzüge der Internationalen Rechnungslegung“ zuletzt grundlegend zum Wintersemester 2007/2008 überarbeitet wurde, werden Fragen hierzu nur grundsätzlicher Natur sein."

Ich interpretiere das so, dass "Verständnisfragen" gestellt werden, ähnlich wie die Kontrollfragen auf den Seiten 139-141 der KE.
 
so hatte ich mir das auch gedacht... kontrollfragen und die aufgaben durch arbeiten, und ich finde auch den anhang 1 für relativ wichtig, weil da auch nochmal die anderen beiden KE zT drin stehen...
eine frage hab ich aber: gibt es irgendwelche lösungen zu den kontrollfragen?
 
Stimmt Anhang 1 ist super, den schaue ich mir gleich nochmal an, nachdem die Kontrollfragen durchhabe... Die Klausur wird doch glaub ich im MC-Stil gestellt oder? Also rechnen wird sicher eher nachrangig? Oder habe ich da was falsch verstanden?
 
Es gibt 10 MC-Fragen mit je 5 Punkten, also zusammen 50 Punkte.
Die gesamte Klausur 32761 hat 120 Pkt.
41690: 50 Pkt
42240: 40 Pkt
41460: 30 Pkt
So soll es nach meinem Kenntnisstand sein.
Wie sich die MC-Aufgaben auf die Fächer verteilen...???
 
Das sehe ich genauso. Werde mir die Kontrollfragen heute nochmal reinziehen und dann hoffen, dass soviel wie möglich hängen bleibt.

Wenn ich die Aussage auf der Homepage ("...nur grundsätzlicher Natur...") und aus der Präsenzveranstaltung "("...keine IFRS-Texte notwendig...") richtig interpretiere, dann ist das genau die richtige Vorgehensweise. Die Fragen im Kurs sind ja "allgemeiner Natur".

Wenn man sich die Gliederung der PV ansieht, findet man dort auch entsprechende Hinweise: Man soll den Aufbau der IFRS-Rechnungslegung verstanden haben und - das könnte ich mir als Schwerpunkt der Fragen zu diesem Kurs vorstellen - die Gründe für und wider eine freiwillige Umstellung der Rechnungslegung auf IFRS kennen.

Ich werde mir also neben den Übungsaufgaben näher ansehen: Bestandteile des Abschlusses, Struktur der Vorschriften, Gründe für und gegen die freiwillige Umstellung.
 
Das ist eine gute Idee Ricewind.

Ich werde jetzt dann so sachen wie "wie muss das Imm. VG in der Erst- und Folgekonsolidierung bewertet werden?" nicht lernen.
Sowas sollte dann eigentlich nicht abgefragt werden, oder sehe ich das falsch?

Zumindest ist das mein Verständnis von den Aussagen, die es vom Lehrstuhl hierzu gibt. Ich gehe jedenfalls auch so vor. Zur Not nehme ich aber die IFRS-Texte trotzdem mit.
 
In den FAQ zur Klausur steht:

"Da der Kurs 41460 „Grundzüge der Internationalen Rechnungslegung“ zuletzt grundlegend zum Wintersemester 2007/2008 überarbeitet wurde, werden Fragen hierzu nur grundsätzlicher Natur sein."

Ich interpretiere das so, dass "Verständnisfragen" gestellt werden, ähnlich wie die Kontrollfragen auf den Seiten 139-141 der KE.

naja...grundzüge der konzernrechnungslegung wurde zum gleichen zeitpunkt überarbeitet. dort scheint die oberflächlichkeit aber nicht zu gelten.
ich finde das alles sehr merkwündig in diesem modul...
 
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