an alle Leser,
gem. § 248 Abs.2 HGB ja Aktivierungsvervot. Schreibe ich nun, dass dieser Posten über die Rechtssprechung des gr. Senats...bla bla und unter Beachtung von § 5 Abs.1 S.1 EStG der Posten auch steuerbilanziell nicht anzusetzen ist oder
weil ich ihn gem. § 5 Abs. 2 EStG nicht ansetzen darf, oder etwa beides?😕
Für eine Aufklärung wäre ich sehr dankbar.
Grüße
Simone
gem. § 248 Abs.2 HGB ja Aktivierungsvervot. Schreibe ich nun, dass dieser Posten über die Rechtssprechung des gr. Senats...bla bla und unter Beachtung von § 5 Abs.1 S.1 EStG der Posten auch steuerbilanziell nicht anzusetzen ist oder
weil ich ihn gem. § 5 Abs. 2 EStG nicht ansetzen darf, oder etwa beides?😕
Für eine Aufklärung wäre ich sehr dankbar.
Grüße
Simone