Inhaltsübersicht Sachenrecht

M

Markus.

Dr Franke Ghostwriter
Modul 9: Bürgerliches Recht III

Hier geht's ums Sachenrecht, wenn ihr den kurzen Bericht über das erste Studienjahr gelesen habt, dann wisst ihr auch noch dass das Sachenrecht der dritte Teil im BGB ist. Hier geht's vor allem um Eigentum. Im Schuldrecht (erstes Studienjahr) ging's gar nicht um Eigentum, es ging immer um Verträge und schuldrechtliche Ansprüche.

Jetzt stellte euch aber mal vor, ihr macht einen Kaufvertrag über ein Auto und der Verkäufer verkauft und übereignet das Auto an einen anderen. Wer hat jetzt Eigentum? Jaja, genauso was ist Sachenrecht. Ansprüche aus Kaufverträgen (im Schuldrecht hätte man gefragt: Hat der Käufer einen Anspruch aus Kaufvertrag) sind hier nicht wichtig.

Es gibt ja das Abstraktionsprinzip, das Schuldrecht und Sachenrecht auseinanderhält. Das wird jetzt hier an dieser Stelle wirklich nicht vertieft, steht auch alles im Kurs drin, aber genau dass ist der Grund, warum die Franzosen soviel Ärger mit ihren Gesetzen haben (die haben nämlich kein Abstraktionsprinzip). Wir haben diese Prinzipien aber auch nur von den Römern abgeschrieben, somit können wir uns auch schlecht auf die Schulter klopfen.
 
Oben