Kapitalkonsolidierung Buchwert vs Neubewertung - HGB §§ ?

Dr Franke Ghostwriter
ich verzweifel grade über mich selbst - die Buchwertmethode ist lt. Skript nach §301 HGB Abs.1 Nr.1 und die Neubewertungsmethode nach § 301 HGB Abs. 1 Nr. 2 vorzunehmen.

Ich hab das Gefühl mein HGB hat diese Nummern gar nicht ... Bin ich zu blöd das zu finden (zu verstehen) oder liegt das ggf. daran, dass die Buchwertmethode im Zuge des BilMoG rausgeflogen ist und das ggf. schon im 2010er HGB nicht mehr vorhanden ist???

Danke und Grüße
GiBa
 
Welcher Rechtsstand ist denn jetzt für uns relevant? Der des Kurses oder der nach BilmoG? Oder kann man jetzt wieder selbst wählen wie man die Fragen beantwortet und muss dies nur begründen...?
Da das mein erstes Semester in Hagen ist, hab ich keine AHnung wie solche Sachen da gehandhabt werden. Vielen DAnk schon mal im Voraus für Infos!
 
Das ist der O-Ton laut Homepage des Lehrstuhls:

Modul 32761 „Rechnungslegung und Gewinnermittlung“:
  • Auf welchen Rechtsstand bezieht sich das Modul 32761 „Rechnungslegung und Gewinnermittlung“?
    Maßgeblich ist der Rechtsstand der jeweils aktuellen Kurseinheit. Da die Kurseinheiten zu unterschiedlichen Zeitpunkten fertiggestellt wurden, sind die Rechtsstände der einzelnen Kurse unterschiedlich.

    Das Modul 32761 „Rechnungslegung und Gewinnermittlung“ gliedert sich in die drei Fernstudienkurse „Grundzüge der steuerlichen Gewinnermittlung“ (Kurs 41690), „Grundzüge der Konzernrechnungslegung“ (Kurs 42240) und „Grundzüge der Internationalen Rechnungslegung“ (Kurs 41460):
    Der Kurs 41690 „Grundzüge der steuerlichen Gewinnermittlung“, der dem alten Kursmaterial 00514 KE 1 entsprach, ist zum Wintersemester 2010/2011 grundlegend überarbeitet worden.
    Der Kurs 42240 „Grundzüge der Konzernrechnungslegung“ entspricht dem alten Kursmaterial 00514 KE 2, das zum Wintersemester 2007/2008 grundlegend überarbeitet worden ist.
    Der Kurs 41460 „Grundzüge der Internationalen Rechnungslegung“ wurde zum Wintersemester 2007/2008 grundlegend überarbeitet.

    Sollten Sie über keine Texte verfügen, deren Rechtsstand zu den Kursmaterialien passt, und sollten diese auch nicht mehr zu beschaffen sein, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als die aktuellen Texte zu verwenden. Sollten Sie Abweichungen zwischen den Materialien und den Ihnen vorliegenden Texten feststellen, müssen Sie versuchen, diese nachzuvollziehen, bspw. indem Sie sich die entsprechende Norm im zum Material passenden Rechtsstand besorgen (z.B. bei Mentoren oder Kommilitonen) oder indem Sie die einschlägige Literatur in Zeitschriften und Kommentaren verwenden.Generell raten wir Ihnen, immer auch den aktuellen Rechtsstand zu berücksichtigen und Änderungen nachzuvollziehen, im Zweifel mit Hilfe der einschlägigen Literatur in Zeitschriften und Kommentaren.
 
Hmm.. find ich aber auch sehr vage. Sprich es wird gesagt, versteht das alte, seht zu wo ihr die alten texte herbekommt, aber eigentlich solltet ihr auch das neue und aktuelle können, ohne das wir die kurse akutalisieren.

Was lernt ihr denn?

Ich hab nur das problem, dass ich z.b. betreffend der konzernrechnungslegung schon in meinem bachelorstudium den rechtsstand von 2010 gelernt habe, finde es deshalb unglücklich hier einen schritt zurück zu machen.

Ich gehe jetzt einfach davon aus, dass ich den aktuellen Rechtsstand erarbeite mit den aktuellen gesetzen und das dann auch so bei den klausuren anwende oder liege ich damit falsch?
 
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