ich verzweifel grade über mich selbst - die Buchwertmethode ist lt. Skript nach §301 HGB Abs.1 Nr.1 und die Neubewertungsmethode nach § 301 HGB Abs. 1 Nr. 2 vorzunehmen.
Ich hab das Gefühl mein HGB hat diese Nummern gar nicht ... Bin ich zu blöd das zu finden (zu verstehen) oder liegt das ggf. daran, dass die Buchwertmethode im Zuge des BilMoG rausgeflogen ist und das ggf. schon im 2010er HGB nicht mehr vorhanden ist???
Danke und Grüße
GiBa
Ich hab das Gefühl mein HGB hat diese Nummern gar nicht ... Bin ich zu blöd das zu finden (zu verstehen) oder liegt das ggf. daran, dass die Buchwertmethode im Zuge des BilMoG rausgeflogen ist und das ggf. schon im 2010er HGB nicht mehr vorhanden ist???
Danke und Grüße
GiBa