Kontrollaufgaben zur KE 5
Hallo Leute,
beim Lösen der Kontrollaufgaben habe ich bei Aufgabe 2 völlig daneben gelegen:
Die Frage lautet:
Welche der Vorschriften sind rechtsvernichtende Einreden bzw. führen zu einem Untergang des Anspruchs?
A § 142 BGB
B § 397 I BGB
C §§ 387, 388, 389 BGB
D § 320 I Seite 1 BGB
E § 362 I BGB
Meine Lösung war D
Laut Musterlösung ist aber A, B, C, und E richtig. Könnte es sein, dass die sich vertan haben und statt Einreden Einwendungen meinten? Gibt es überhaupt rechtsvernichtende Einreden? Ich habe mir zu Einreden notiert, dass diese die Durchsetzbarkeit eines Anspruches hemmen, diesen aber NICHT untergehen lassen. Demnach dürfte ja nur D richtig sein.
Hallo Leute,
beim Lösen der Kontrollaufgaben habe ich bei Aufgabe 2 völlig daneben gelegen:
Die Frage lautet:
Welche der Vorschriften sind rechtsvernichtende Einreden bzw. führen zu einem Untergang des Anspruchs?
A § 142 BGB
B § 397 I BGB
C §§ 387, 388, 389 BGB
D § 320 I Seite 1 BGB
E § 362 I BGB
Meine Lösung war D
Laut Musterlösung ist aber A, B, C, und E richtig. Könnte es sein, dass die sich vertan haben und statt Einreden Einwendungen meinten? Gibt es überhaupt rechtsvernichtende Einreden? Ich habe mir zu Einreden notiert, dass diese die Durchsetzbarkeit eines Anspruches hemmen, diesen aber NICHT untergehen lassen. Demnach dürfte ja nur D richtig sein.