Korrekturfrist BA?

Dr Franke Ghostwriter
hat irgendjemand eine Ahnung, ob es bei der Bachelorarbeit eine Korrekturfrist gibt? Da gab es in der Vergangenheit ja offenbar ganz stark abweichende Wartezeiten... Das müßte doch geregelt sein?
 
Na ja, dass stimmt nicht ganz.
Da mich dieses Problem gerade auch betrifft, habe ich ´mal in der PO nachgeschaut.
Laut § 21 I PO soll innerhalb von zwei Monaten die BA-Urkunde ausgestellt werden, sprich das Zeugnis. Das bedeutet:

1.) Es gibt keine Korrekturfrist für die BA-Arbeit!
2.) Selbst die Frist von zwei Monaten zur Ausstelllung des BA-Zeugnisses nach Erhalt aller Prüfungsergebnisse ist nur eine "Soll-Vorschrift"!
3.) Na denn, Prost Mahlzeit, denn das kann dauern! Meinereiner wartet ja auch erst seit 2,5 Monaten auf das Ergebnis der BA-Arbeit...:feiff:

Frohes Schaffen!
zephyr
 
Na ja, dass stimmt nicht ganz.
Da mich dieses Problem gerade auch betrifft, habe ich ´mal in der PO nachgeschaut.
Laut § 21 I PO soll innerhalb von zwei Monaten die BA-Urkunde ausgestellt werden, sprich das Zeugnis. Das bedeutet:

1.) Es gibt keine Korrekturfrist für die BA-Arbeit!
2.) Selbst die Frist von zwei Monaten zur Ausstelllung des BA-Zeugnisses nach Erhalt aller Prüfungsergebnisse ist nur eine "Soll-Vorschrift"!
3.) Na denn, Prost Mahlzeit, denn das kann dauern! Meinereiner wartet ja auch erst seit 2,5 Monaten auf das Ergebnis der BA-Arbeit...:feiff:

Frohes Schaffen!
zephyr

Hallo Zephyr,

also solange Du nicht bei Wackerbarth geschrieben hast, kannst Du Dir evtl. Hoffnungen machen, nicht mehr unendlich lange warten zu müssen. Bei Wackerbarth allerdings... :auweia: stell Dich auf langes Warten ein...
Das war einer der Gründe, warum Wackerbarth für mich erst gar nicht in Frage kam.

Elke
 
Na ja, mein Prof ist dafür gerade getürmt!😱
Ich habe nämlich bei Prof Waas meine BA-Arbeit geschrieben. Der ist allerdings seit 01.04.2009 nach Frankfurt gegangen.🙄
Mal sehen, ob er mich nicht vergessen hat und bei seinem Korrekturfenster von regelmäßig 3,5 Monaten bleibt.😎

Frohes Schaffen!
zephyr
 
Du musst das positiv sehen.😉
Wir sind bis jetzt noch ein kleiner Haufen, der seinen Abschluss geschrieben hat und auf die Korrektur wartet. Wenn ich daran denke, wie das in ein paar Jahren werden soll, wenn die zum SS 2009 zugelassenen 1001 Studenten ihren Abschluss schreiben wollen, dann sind unsere Probleme diesbzgl. für die Betroffenen wohl Luxus!😀

LG
zephyr
 
Die 2 Monate für das Ausstellung des BA-Zeugnisses haben aber nichts mit der Bearbeitungsfrist der BA-Arbeit selbst zu tun. Die 2 Monate kommen nochmal hinten ran!

Ich meine mal gelesen zu haben, dass die BA-Arbeit innerhalb von 3 Monaten bewertet werden soll. Den Passus haben sie offensichtlich aus der Prüfungsordnung genommen. Aber ich denke, dass die 3 Monate immer noch die durchschnittliche Bearbeitungszeit darstellen, mal von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen. Auch kommt es sicher darauf an, zu welcher Zeit man die Arbeit abgibt, ob da noch Klausuren vor-/nachzubereiten sind oder mehrere BA-Arbeiten zu korrigieren sind. Momentan müsste eigentlich ein guter Zeitpunkt sein, da die Klausuren noch nicht ran sind...

Da man ja auch ohne das BA-Ergebnis Kurse vom Master belegen kann, ist es - was das angeht - nicht wichtig, ob ich das Ergebnis nun heute oder erst in zwei Monaten bekomme. Nach einem Monat habe ich auch inzwischen schon wieder den nötigen Abstand, um nicht nervös auf dem Stuhl rumzurutschen 😀

LG
Franzi
 
Soooo kurz finde ich die Arbeiten gar nicht, wenn man bedenkt, dass sie bis zu 60 Seiten ausmachen können. Gut mit 1/3 Rand, aber trotzdem. In der Regel wird ja auch nicht unbedingt leichte Kost verfasst, sondern schon tiefe rechtliche Probleme, die man nicht mal eben zwischen Tür und Angel liest. Da sollen sich die Profs auch lieber etwas mehr Zeit nehmen.
 
Soooo kurz finde ich die Arbeiten gar nicht, wenn man bedenkt, dass sie bis zu 60 Seiten ausmachen können.

Naja, laut Prüfungsordnung sollen ja 150.000 Zeichen inklusive Leerzeichen nicht überschritten werden. Bei mir haben sich ca. 123.000 Zeichen inkl. Leerzeichen auf 80 Seiten verteilt, allerdings inklusive Literaturverzeichnis und Inhaltsverzeichnis. 60 Seiten dürften daher vom Umfang her eher die untere Grenze darstellen. Kommt aber sicher auch auf die Menge der Fussnoten, Überschriften etc. und die Seitenaufteilung generell an.

Grüße
Alex
 
Die 150.000 Zeichen zählen nur für den Hauptteil, aber einschließlich aller Fußnoten. Da ich kurz unter den 150.000 lag und auf 60 Seiten gekommen bin ( Literaturverzeichnis, Abkürzungs- und Inhaltsverzeichnis zählen nicht zu den 150.000, sondern extra), dürfte das auch die Grenze sein.

LG
Franzi
 
Franzi,

habe gerade nochmal Word genauer nachzählen lassen - war vorher alles pi mal Daumen und ohne Fußnoten. Nur Hauptteil inklusive Fußnoten sind 125.200 Zeichen und 68 Seiten. Die hohe Seitenzahl im Verhältnis zu den Zeichen liegt wahrscheinlich daran, dass ich relativ viele Absätze eingebaut habe. Schönes Beispiel dafür, warum die Arbeit keine maximale Seitenzahl hat sondern nach Zeichen begrenzt ist.

LG
Alex
P.S. Kann es sein, dass wir uns beim Seminar genau gegenüber gesessen sind? Lehrstuhl Prof. Völzmann-Stickelbrock?
 
Franzi,

da kann ich Alex nur Recht geben. Es kommt sehr auf die Gliederung (viele Absätze, Überschriften...) an. Ich lag mit 149.987 Zeichen (Hauptteil incl. Fußnoten) wohl absolut an der obersten Grenze und hatte 76,5 Seiten reinen Text.

Gruß

Claudia
 
Korrekturdauer Bachelorabeit

Eine Obergrenze für die Korrekturdauer gibt es zwar laut Prüfungsordnung nicht. Sie ergibt sich jedoch indirekt aus dem Verwaltungsrecht und der Möglichkeit der Erhebung einer Untätigkeitsklage nach 6 Monaten ohne Entscheidung. An diesen Rahmen hat sich der Lehrstuhl Prof. Wackerbarth auch peinlich genau gehalten. Mit einem Datum genau 6 Monate nach Zugang meiner Bachelorarbeit wurden die Ergebnisse versandt, Postlaufzeit kam dann noch dazu.

Beste Grüße
Hansa-Fan
 
Eine Obergrenze für die Korrekturdauer gibt es zwar laut Prüfungsordnung nicht. Sie ergibt sich jedoch indirekt aus dem Verwaltungsrecht und der Möglichkeit der Erhebung einer Untätigkeitsklage nach 6 Monaten ohne Entscheidung. An diesen Rahmen hat sich der Lehrstuhl Prof. Wackerbarth auch peinlich genau gehalten. Mit einem Datum genau 6 Monate nach Zugang meiner Bachelorarbeit wurden die Ergebnisse versandt, Postlaufzeit kam dann noch dazu.

Beste Grüße
Hansa-Fan
So sind die Juristen ... 😀😱
Manchmal kennen die ihre eigenen Regeln doch ganz gut.



Ich bin weg.
 
Claudia,

oooohhh, soooooooo viele Seiten?? Da ich eigentlich auch einige Absätze in meiner Arbeit habe, dachte ich, dass um die 60 Seiten das Maximum wäre. Frau lernt nie aus 😀

Alex: Das kann gut möglich sein, da ich tatsächlich im URecht-Seminar saß. Aber "alte" Frau und ihr Gedächtnis...
 
Also, die Seitenhöchstzahl für die BA-Abeit scheint doch von Lehrstuhl zu Lehrstuhl verschieden zu sein.
Ich habe beim LS Waas geschrieben und als ich denen die neue PO mit der Zeichenhöchstzahl von 150.000 vorgelesen habe und das das ca. 80 Seiten bedeuten würde, sind die fast in Ohnmacht gefallen. Mir wurde gesagt, dass sie von einer Seitenhöchstzahl von 50 ausgehen, wobei mehrmals betont wurde, dass man ein Thema auch in 30 Seiten erschöpfend bearbeiten kann. Ich glaube die wollen nichtsoviel lesen.
Wenn man bedenkt, das die MA-Arbeit nur 75 Seiten umfassen soll und man deutlich mehr Zeit als für die BA-Arbeit zur Verfügung hat, ist das nachvollziehbar.

LG
zephyr
 
So, es geschehen noch Zeichen und Wunder!
Wenn man nämlich vom Teufel spricht, dann kommt er!😉

Am Wochenende war mein Bescheid mit den Gutachten zu meiner BA-Arbeit im Briefkasten.
Prof. Waas hat mich also doch nicht vergessen, sondern im Gegenteil sogar ein sehr ausführliches und hilfreiches Erstgutachten zu meiner BA-Arbeit verfasst.🙂
Beim Lesen, wer mein Zweitgutachter war, ist mir erst einmal das Herz in die Hose gerutscht!

Ich hatte das "Glück", dass mein Zweitgutachter der Dekan Prof Wackerbarth persönlich war!😱

Na ja, dafür bin ich aber mit der Note doch noch ganz zufrieden, da sie so mehr oder weniger in meinem Erwartungshorizont ist.

Frohes Schaffen und Warten auf die Korrektur Eurer BA-Arbeit!

zephyr, LL.B.😀
 
So, es geschehen noch Zeichen und Wunder!
Wenn man nämlich vom Teufel spricht, dann kommt er!😉

Am Wochenende war mein Bescheid mit den Gutachten zu meiner BA-Arbeit im Briefkasten.
Prof. Waas hat mich also doch nicht vergessen, sondern im Gegenteil sogar ein sehr ausführliches und hilfreiches Erstgutachten zu meiner BA-Arbeit verfasst.🙂
Beim Lesen, wer mein Zweitgutachter war, ist mir erst einmal das Herz in die Hose gerutscht!

Ich hatte das "Glück", dass mein Zweitgutachter der Dekan Prof Wackerbarth persönlich war!😱

Na ja, dafür bin ich aber mit der Note doch noch ganz zufrieden, da sie so mehr oder weniger in meinem Erwartungshorizont ist.

Frohes Schaffen und Warten auf die Korrektur Eurer BA-Arbeit!

zephyr, LL.B.😀
Na, dann Glückwunsch ... Herr Bachelor! 😀


Da du ja nun fertig bist, magste vielleicht den "Kleinen" Rede und Antwort stehen: https://www.studienservice.de/46219-meldet-keiner-absolventen.html? 😉



Ich bin weg.
 
Danke, danke!

Wobei, es fühlt sich als Herr "Bätschelor" auch nicht anders an als vorher!🙄

Zum Thema "Rede und Antwort stehen" werde ich mein Bestes versuchen. Allerdings muss ich die Absolventen in Schutz nehmen, da sich meist - wie bei mir im Augenblick auch - sich beruflich einiges verändert, so dass man erst einmal etwas mehr in Anspruch genommen wird. Aber das ist ja auch gut so, sonst hätten die meisten ja nicht diesen Weg gewählt, oder?!😉

Frohes Schaffen!

zephyr
 
Danke, danke!

Wobei, es fühlt sich als Herr "Bätschelor" auch nicht anders an als vorher!🙄

Zum Thema "Rede und Antwort stehen" werde ich mein Bestes versuchen. Allerdings muss ich die Absolventen in Schutz nehmen, da sich meist - wie bei mir im Augenblick auch - sich beruflich einiges verändert, so dass man erst einmal etwas mehr in Anspruch genommen wird. Aber das ist ja auch gut so, sonst hätten die meisten ja nicht diesen Weg gewählt, oder?!😉

Frohes Schaffen!

zephyr
Also bringt der Bachelor-Status/-Abschluss dich beruflich weiter ...? Wie weit? Zwei Schritte, drei Schritte, ...? 😉
Das ist auch in finanzieller Hinsicht interessant, ob sich durch einen BOL merklich was ändert. Beim letzten "Stammtisch" kam da mal ne Diskussion auf, nur leider ohne wirklichen Erfahrungsbericht, da wir alle noch so klein sind. 😀

Aber es ist tatsächlich so, dass nach einem ergaunertem Titel sich am eigentlichen Leben bzw. Gefühl eigentlich nicht viel ändert. 🙄😀



Ich muss weg.
 
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