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Na ja, dass stimmt nicht ganz.
Da mich dieses Problem gerade auch betrifft, habe ich ´mal in der PO nachgeschaut.
Laut § 21 I PO soll innerhalb von zwei Monaten die BA-Urkunde ausgestellt werden, sprich das Zeugnis. Das bedeutet:
1.) Es gibt keine Korrekturfrist für die BA-Arbeit!
2.) Selbst die Frist von zwei Monaten zur Ausstelllung des BA-Zeugnisses nach Erhalt aller Prüfungsergebnisse ist nur eine "Soll-Vorschrift"!
3.) Na denn, Prost Mahlzeit, denn das kann dauern! Meinereiner wartet ja auch erst seit 2,5 Monaten auf das Ergebnis der BA-Arbeit...:feiff:
Frohes Schaffen!
zephyr
Also, Abweichungen wirds sicher geben, abhängig von den Umständen wie Klausurenphase bzw. -korrekturen ... 😉Darf ich ehrlich sein? Ich finde das lächerlich lang für eine so kurze Arbeit...
Soooo kurz finde ich die Arbeiten gar nicht, wenn man bedenkt, dass sie bis zu 60 Seiten ausmachen können.
So sind die Juristen ... 😀😱Eine Obergrenze für die Korrekturdauer gibt es zwar laut Prüfungsordnung nicht. Sie ergibt sich jedoch indirekt aus dem Verwaltungsrecht und der Möglichkeit der Erhebung einer Untätigkeitsklage nach 6 Monaten ohne Entscheidung. An diesen Rahmen hat sich der Lehrstuhl Prof. Wackerbarth auch peinlich genau gehalten. Mit einem Datum genau 6 Monate nach Zugang meiner Bachelorarbeit wurden die Ergebnisse versandt, Postlaufzeit kam dann noch dazu.
Beste Grüße
Hansa-Fan
Na, dann Glückwunsch ... Herr Bachelor! 😀So, es geschehen noch Zeichen und Wunder!
Wenn man nämlich vom Teufel spricht, dann kommt er!😉
Am Wochenende war mein Bescheid mit den Gutachten zu meiner BA-Arbeit im Briefkasten.
Prof. Waas hat mich also doch nicht vergessen, sondern im Gegenteil sogar ein sehr ausführliches und hilfreiches Erstgutachten zu meiner BA-Arbeit verfasst.🙂
Beim Lesen, wer mein Zweitgutachter war, ist mir erst einmal das Herz in die Hose gerutscht!
Ich hatte das "Glück", dass mein Zweitgutachter der Dekan Prof Wackerbarth persönlich war!😱
Na ja, dafür bin ich aber mit der Note doch noch ganz zufrieden, da sie so mehr oder weniger in meinem Erwartungshorizont ist.
Frohes Schaffen und Warten auf die Korrektur Eurer BA-Arbeit!
zephyr, LL.B.😀
Also bringt der Bachelor-Status/-Abschluss dich beruflich weiter ...? Wie weit? Zwei Schritte, drei Schritte, ...? 😉Danke, danke!
Wobei, es fühlt sich als Herr "Bätschelor" auch nicht anders an als vorher!🙄
Zum Thema "Rede und Antwort stehen" werde ich mein Bestes versuchen. Allerdings muss ich die Absolventen in Schutz nehmen, da sich meist - wie bei mir im Augenblick auch - sich beruflich einiges verändert, so dass man erst einmal etwas mehr in Anspruch genommen wird. Aber das ist ja auch gut so, sonst hätten die meisten ja nicht diesen Weg gewählt, oder?!😉
Frohes Schaffen!
zephyr