• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Krank waehrend der Bachelorarbeit

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Ihr Lieben,
Leider konnte ich in der Prüfungsordnung keine Informationen zu meinem Fall finden: Ich arbeite gerade an meiner Bachelorarbeit und liege seit einer Woche mit einer dicken Grippe im Bett. Gibt es die Möglichkeit die Krankschreibung bei der Bearbeitungszeit geltend zu machen?
Im voraus
 
In der Masterordnung VWL (Fassung vom 16.06.2010) gibt es den Satz:
"Aus begründeten persönlichen Anlässen kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit um bis zu zehn Wochen verlängern."
Der Satz ist in der aktuellen Fassung gestrichen worden. Auch in der Bachelorordnung gibt es den Satz nicht.

Ich würde die Krankmeldung an das Prüfungsamt/den Prüfungsausschuss senden mit der Bitte die Abgabefrist entsprechend zu verlängern. Ich würde erwarten, dass Deine Chancen nicht schlecht stehen. Ein Anspruch scheint aber in der PO nicht festgeschrieben zu sein.
 
ich glaube, du musst die Krankschreibung beim PA einreichen und dann wird der Abgabetermin um den entspr. Zeitraum verlängert. Ruf mal beim PA an, wie da verfahren wird.
Gruß,
Atti
 
Bitte nicht falsch verstehen:
Aber wegen einer Grippe die Bearbeitungszeit verlängern?

Ich glaube du hast noch keine richtige Grippe gehabt. Da kann man schon 2-3 Wochen richtig fertig sein. Was für eine Krankheit vorliegt ist wahrscheinlich gar nicht relevant (steht ja auch nicht auf einer Krankschreibung für den Arbeitgeber drauf), Hauptsache es liegt ein ärztl. Attest / Krankschreibung vor.

Gruß,
Atti
 
Da stimme ich Atti zu. Aber unter dem Aspekt, dass es heutzutage durchaus möglich ist, sich auch für eine Erkältung ein Attest für eine Woche geben zu lassen, würde ich die Antwort schon interessant finden. Wenn das möglich ist, dürfte es eben keine Rolle spielen, welche Krankheit für wie viele Tage vorliegt, Hauptsache ich habe ein Attest. Wenn dann tatsächlich eine Verlängerung um diese Tage möglich ist, könnte das theoretisch ganz schöne Ausmaße annehmen. In 3 Monaten kann man durchaus 2 Erkältungen haben. Und was ist mit einer Krankschreibung für ein krankes Kind?
 
Da stimme ich Atti zu. Aber unter dem Aspekt, dass es heutzutage durchaus möglich ist, sich auch für eine Erkältung ein Attest für eine Woche geben zu lassen, würde ich die Antwort schon interessant finden. Wenn das möglich ist, dürfte es eben keine Rolle spielen, welche Krankheit für wie viele Tage vorliegt, Hauptsache ich habe ein Attest. Wenn dann tatsächlich eine Verlängerung um diese Tage möglich ist, könnte das theoretisch ganz schöne Ausmaße annehmen. In 3 Monaten kann man durchaus 2 Erkältungen haben. Und was ist mit einer Krankschreibung für ein krankes Kind?

Sehe ich auch skeptisch... Da könnte ja wirklich jeder mit einer Krankschreibung kommen. Ich lag während meiner Masterarbeit über zwei Wochen im Krankenhaus und war natürlich auch anschließend noch krank geschrieben, hab aber keine Verlängerung beantragt - fand ich wg. zwei Wochen irgendwie nicht angemessen. Was sind schon zwei Wochen... Aber gut, wenn es einem wirklich auf zwei Wochen ankommt, würde ich im Zweifel beim PA nachfragen...
 
Das Thema ist bei unserem Seminar zufällig beim gemeinsamen Essen thematisiert worden. Fakt ist wohl, dass der Lehrstuhl von sich aus bis zu 4 Wochen verlängern kann, wenn er denkt, dass die Bearbeitung (hier war als Beispiel Umfragen genannt) nicht in der Zeit zu schaffen ist. Das Prüfungsamat kann basierend auf gelben Scheinen bis zu 10 Wochen verlängern. Hier ist aber zu beachten, dass wenn man schon 4 Wochen vom Lehrstuhl hat, das Prüfungsamt dennoch nur auf maximal 10 Wochen gesamt verlängern kann...

GReetz
Buke
 

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