Das kannst Du noch einmal auf Seite 56 unter Punkt 4.2.3.3.2 nachlesen.
Man stellt also das Eigenkapital im Veräußerungszeitpunkt und kumulierte Rentenzahlungen gegenüber.
Alle darüber (EK) hinausgehenden Rentenzahlungen führen in voller Höhe zu einer Versteuerung.
Daher 150.000 € (Barzahlung) - 100.000 € (Eigenkapital) => übertsteigt also um 50.000 € => muss versteuert werden