Kurs 613/1

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Benutzer3241

Dr Franke Ghostwriter
kurze Nachfrage an die Mitdenker(innen): Warum wird die AfA bei der Ermittlung der Zahlungsreihe nach Steuern in der vorletzten Berechnungszeile
wieder positiv hinzugerechnet (Bsp. Seite 27, 28, ...)?
Es handelt sich dabei doch um keine Einzahlung. Die stl. Wirkung der AfA wird
bereits bei der Ermittlung des stl. Gewinns 4 Zeilen vorher berücksichtigt.
 
Habe das Skript noch nicht vorliegen, da ich mich erst später in diesen Kurs eingeschrieben habe. Aber ich denke die Hinzurechnung ist erforderlich, da die Afa ja keine Auszahlung ist, und somit die bei der Emittlung des Kapitalwertes,also zum Zwecke der Abzinsung der Einzahlungsüberschüsse in selbigen enthalten sein muss. Nur zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Steuern ist die Afa als Aufwand abzugsfähig. Wie gesagt, ich habe das Skript nicht.
 
AfA

Die Vorgehensweise in der (langen) Aufgabe am Ende der KE klärt das auf:
Zt - AfAt = Et; Et*s=St und dann Zt-St=Zt (nach Steuern).

(Sorry, ist mir peinlich. Beim nächsten Mal denke ich mehr, bevor ich Frage ...)
 
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