hi michael,
ich meine, das geht jetzt nicht mehr...du kannst ab- und dazubelegen, solange die einschreibe- bzw. rückmeldefrist läuft, aber dann ist das thema durch. du musst das modul ja nicht bearbeiten, wenn es dir zu schwierig ist, und wegen dem geld kannst du mal probieren, es hier im marktplatz zu verkaufen.
der jurist würde sagen, du bist einem (unbeachtlichen) motivirrtum unterlegen