Kursänderung

Dr Franke Ghostwriter
(Hallo!
Ich möchte im März 2008 die ABWL Klausur mitschreiben, weiss aber nicht, ob ich die Kurse neu belegen muss. Habe die ganzen Unterlagen schon im WS 06/07 bestellt. Muss ich den Kurs 00512 oder 00514 neu bestellen?
Danke Eva:confused
 
Danke, Kurs 502 muss man auch nicht neu belegen, habe mit der Betreuung am Lehrstuhl Marketing telefoniert. Und 00514 war die Frau vom Lehrstuhl nicht sicher, weil sie die neue Skripten noch nicht haben?! Wer soll das dann wissen!
 
Ich habe die Unterlagen (Kurs 514) im WS 06/07 bestellt. Wegen den Änderungen habe ich den Steuerlehrstuhl angeschrieben. Hier die Antwort:momentan ist der Kurs noch aktuell. Zumindest die KE 2 soll zum WS 07/08
überarbeitet werden. Auskünfte hierzu kann ich Ihnen aber zum gegenwärtigen
Zeitpunkt leider noch nicht geben.



Also so genau, ob man die Unterlagen neu kaufen muss, wissen sie selbst nicht🙂?
Tja, bei Marketing Lehrstuhl haben die mir ähnliches gesagt. Die genauen Änderungen wissen die noch nicht, ich muss selbst entscheiden, ob ich das neue Material bestellen will. Ehrlich gesagt, bin ich verwirrt. Das einzige: Man muss nicht zwingend neu Kurse belegen, es gibt nur paar neue Kapitel. Die bestandenen EA´s werden akzeptiert.
Meine Frage: Kann man KE einzeln neu bestellen?
 
Hallo Eva, hallo Petra und natürlich alle anderen ABWLer!!

Mich plagt auch das gleiche Entscheidungsproblem, ob ich 514 und event. 502 neu belegen soll?? 🙁
Oder ob ich es nur als Wiederholer belege, wenn das überhaupt in diesen "Neuüberarbeitungsfällen" geht,
oder ob ich darauf vertrauen soll, dass sich nicht allzu viel in den Skripten ändert!?!....😕

Schwierig, schwierig, zumal die reguläre Belegungsfrist ja am 31.7 abläuft.🙁

Wie habt Ihr euch entschieden und aus welchen Überlegungen heraus??? Vielleicht komme ich ja mit Eurer Hilfe endlich zu einer vernünftigen Entscheidung.

Vielen Dank schonmal für eure Antwort und liebe Grüße 🙂

Ines
 
und nochmal allgemein gefragt, ob ich das auch richtig verstanden habe:

Wenn ich alle ABWl-Fächer schon einmal belegt habe
und die 3 EA´s für die Klausurzulassung bestanden habe
und in diesem Semester die ABWL-Klausur mitschreibe,

dann bin ich nicht verpflichtet die ABWL-Kurse nochmal zu belegen (egal ob neu oder als Wiederholer) um an der ABWL-Klausur im WS 07/08 erneut teilzunehmen,
sondern es liegt allein in meiner Entscheidung, ob ich die überarbeiteten Kurse und/oder die neuen EAs haben möchte!?!?!?! 😕

Für eine Bestätigung/Korrektur meines Wissensstandes, event. auch von tutorieller Seite wäre ich Euch sehr dankbar!! 🙂

Liebe Grüße & Danke

Ines :rolleyes
 
ich befinde mich auch in der Situation, dass ich nicht weiss, ob ich die Kurse 502 und 514 neu belegen soll... 🙁

Habe allerdings noch keine ES in ABWL bearbeitet - wollte nächstes Semester damit starten, da ich es dieses Semester nicht geschafft habe...

Was meint ihr denn???

Hat schon jemand eine konkrete Empfehlung vom Lehrstuhl???

Liebe Grüße, anna
 
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