KE 2 - gestörte Gesamtschuld S. 37
Hallo alle miteinander,
ich hätte da mal eine Frage, ob ich das richtig verstanden habe:
Es geht um die gestörte Gesamtschuld bei gesetzlichen Haftungsprivilegien. Genauer geht es um Privilegien nach den §§ 708, 690, 599 BGB.
Habe ich das richtig verstanden, dass dabei die Lösung zu Lasten des Drittschädigers nicht in Betracht kommt und das Haftungsprivileg nicht absolut wirkt? (Letzter Satz im ersten Absatz auf Seite 37)
Das heißt für mich, dass in diesen Fällen die Lösung zu Lasten des Privilegierten zur Anwendung kommt. Das wiederum ist mir nicht ganz einleuchtend. Warum wird ein Privileg geschaffen, wenn es auf dem Umweg des Regresses quasi nicht zur Anwendung kommt.
Habe ich aus dem von mir erwähnten Satz die falschen Schlussfolgerungen gezogen und er soll lediglich heißen, dass die Lösung zu Lasten des Drittschädigers nicht zur Anwendung kommt und die Lösung zu Lasten des Geschädigten anzuwenden ist? Schließlich hat dieser es (zumindest auch) in der Hand von den gesetzlichen Regeln abzuweichen.
Über eine angeregte Konversation würde ich mich sehr freuen.
by heinereiner
Hallo alle miteinander,
ich hätte da mal eine Frage, ob ich das richtig verstanden habe:
Es geht um die gestörte Gesamtschuld bei gesetzlichen Haftungsprivilegien. Genauer geht es um Privilegien nach den §§ 708, 690, 599 BGB.
Habe ich das richtig verstanden, dass dabei die Lösung zu Lasten des Drittschädigers nicht in Betracht kommt und das Haftungsprivileg nicht absolut wirkt? (Letzter Satz im ersten Absatz auf Seite 37)
Das heißt für mich, dass in diesen Fällen die Lösung zu Lasten des Privilegierten zur Anwendung kommt. Das wiederum ist mir nicht ganz einleuchtend. Warum wird ein Privileg geschaffen, wenn es auf dem Umweg des Regresses quasi nicht zur Anwendung kommt.
Habe ich aus dem von mir erwähnten Satz die falschen Schlussfolgerungen gezogen und er soll lediglich heißen, dass die Lösung zu Lasten des Drittschädigers nicht zur Anwendung kommt und die Lösung zu Lasten des Geschädigten anzuwenden ist? Schließlich hat dieser es (zumindest auch) in der Hand von den gesetzlichen Regeln abzuweichen.
Über eine angeregte Konversation würde ich mich sehr freuen.
by heinereiner