KE 3 - Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten
Was haltet ihr von folgendem (konstruierten) Fall:
Ehegatte stirbt, keine Kinder, Zugewinngemeinschaft. vom Erblasser leben noch der Großvater väterlicherseits; mütterlicherseits sind beide verstorben, es lebt jedoch noch eine Schwester.
der überlebende Ehegatte erhält nach § 1931 (1) Seite 1 neben den Großeltern die Hälfte der Erbschaft. den auf die Schwester entfallenden Teil (ein Viertel) bekommt er ebenfalls nach § 1926 (1) Seite 2.
weiterhin hat der Ehegatte einen Anspruch auf pauschalen Zugewinn von einem Viertel (§ 1931 (3) i. V. m. § 1371 (1)
folglich erbt der Ehegatte in diesem konstruierten Fall 1/2 + 1/4 + 1/4 = alles. kann doch irgendwie nicht sein, dass der Ehegatte so quasi Alleinerbe wird und den Erben 2. Ordnung von der Erbschaft ausschließt.
hat jemand ne Idee?
Was haltet ihr von folgendem (konstruierten) Fall:
Ehegatte stirbt, keine Kinder, Zugewinngemeinschaft. vom Erblasser leben noch der Großvater väterlicherseits; mütterlicherseits sind beide verstorben, es lebt jedoch noch eine Schwester.
der überlebende Ehegatte erhält nach § 1931 (1) Seite 1 neben den Großeltern die Hälfte der Erbschaft. den auf die Schwester entfallenden Teil (ein Viertel) bekommt er ebenfalls nach § 1926 (1) Seite 2.
weiterhin hat der Ehegatte einen Anspruch auf pauschalen Zugewinn von einem Viertel (§ 1931 (3) i. V. m. § 1371 (1)
folglich erbt der Ehegatte in diesem konstruierten Fall 1/2 + 1/4 + 1/4 = alles. kann doch irgendwie nicht sein, dass der Ehegatte so quasi Alleinerbe wird und den Erben 2. Ordnung von der Erbschaft ausschließt.
hat jemand ne Idee?