Kurseinheit 4 Aufgabe Ü 14

Dr Franke Ghostwriter
KE 4, Aufgabe, Ü 14

Hallo,

den Widerspruchsbeweis in Ü 14 kann ich nicht nachvollziehen.

Warum sind für den Bereich II die Kosten beim kritischen Sorgfaltsniveau minimal, falls dieses über dem Niveau der Minimalstelle liegt ? Die Minimalstelle gibt doch gerade das niedrigste Kostenniveau an! Zudem wäre, falls das kritische Sorgfaltsniveau über der Minimalstelle läge, zwar die Haftungsobergrenze und die Risikolast niedriger, aber die Kosten gingen doch hoch, so dass ohne explizite Kenntnis der Gesamtfunktion die Allgemeingültigkeit der Aussage nicht einleuchtet.

Wer kann hier weiterhelfen ?
 
Haftungsobergrenze und erwarteter Schaden

Hallo Torsten, Maria,

ich habe bei Ü14 noch ein anderes Verständnisproblem.

Ich verstehe die Musterlösung so, dass die Haftungsgrenze für den Versicherten an dem kritischen Niveau zu greifen beginnt. Über dem Niveau schlägt der volle ES auf den Versicherer durch, darunter nur bis zur Haftungsgrenze H. Liege ich soweit richtig?

Hier komme ich aber ins Grübeln: der erwartete Schaden ES ist doch ein Mittelwert aus einer großen Bandbreite wahrscheinlicher Schäden. Sagen wir, die Schäden sind gleichverteilt innerhalb der Grenzen MAXS(z) = 15 - z und MINS(z) = 5 - z für 0 <= z <= 5. Dann haben wir ES(z) = 10 - z. Eine Haftungsgrenze von, sagen wir, H=10 würde aber doch im gesamten Bereich den erwarteten Schaden senken! Wir hätten eine neue ES(z) = 7,5 - 0,5 * z , die flacher unter der alten verläuft.

Die Musterlösung macht m.E. nur Sinn, wenn der erwartete Schaden "sicher" ist, es also keine Varianz gibt.

Oder habe ich hier einen Denkfehler?
 
Haftungsobergrenze und erwarteter Schaden

Hallo Torsten, Maria,

ich habe bei Ü14 noch ein anderes Verständnisproblem.

Ich verstehe die Musterlösung so, dass die Haftungsgrenze für den Versicherten an dem kritischen Niveau zu greifen beginnt. Über dem Niveau schlägt der volle ES auf den Versicherer durch, darunter nur bis zur Haftungsgrenze H. Liege ich soweit richtig?

Hier komme ich aber ins Grübeln: der erwartete Schaden ES ist doch ein Mittelwert aus einer großen Bandbreite wahrscheinlicher Schäden. Sagen wir, die Schäden sind gleichverteilt innerhalb der Grenzen MAXS(z) = 15 - z und MINS(z) = 5 - z für 0 <= z <= 5. Dann haben wir ES(z) = 10 - z. Eine Haftungsgrenze von, sagen wir, H=10 würde aber doch im gesamten Bereich den erwarteten Schaden senken! Wir hätten eine neue ES(z) = 7,5 - 0,5 * z , die flacher unter der alten verläuft.

Die Musterlösung macht m.E. nur Sinn, wenn der erwartete Schaden "sicher" ist, es also keine Varianz gibt.

Oder habe ich hier einen Denkfehler?

Ich habe das gleiche Verständnisproblem, wie es hier (vor einigen Jahren...) sehr gut beschrieben wurde, leider ohne Antwort. Gibt es dazu neue Ideen oder hat eventuell inzwischen jemand nachgefragt?

Ich verstehe es so, dass die durch eine Haftungsobergrenze veränderte Kurve des erwarteten Schadens sowohl niedriger als auch flacher als zuvor verläuft, aber eben in der Regel nicht (auch nicht abschnittsweise) konstant sein muss. Die Risikolast sinkt ebenfalls. Nun ist es zwar möglich, dass die Summe aus erwartetem Schaden, Risikolast und Sorgfaltskosten ein (lokales!) Minimum bei Null hat (im "Bereich I" der Musterlösung), dies muss im Allgemeinen aber nicht der Fall sein.
 
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