Die Belegung hat nichts mit der Klausuranmeldung zu tun.
Belegung -> Zugang zu den Einsendearbeiten -> Erlangung der Prüfungsberechtigung -> Anmeldung zur Klausur
Wenn man die Prüfungsberechtigung bereits hat und sich das Studienmaterial inhaltlich nicht grundlegend geändert hat, ist für die Anmeldung zur Klausur keine Belegung erforderlich.
Eine Wiederholerbelegung ist im Übrigen kostenlos und gibt einem nur Zugang zu den Einsendearbeiten, was zu Übungszwecken ganz nützlich ist.