Kurze Frage zur Wohlfahrt

Die Produzentenrente ist doch der variable Gewinn des Anbieters. Vom Gewinn sind die Kosten (fixe und variable) bereits abgerechnet. Wenn die Produzentenrente mit 1500 angegeben ist, dann sind die fixen Kosten schon rausgerechnet und die Wohlfahrt müsste zusammen mit der KR 2200 betragen.
 
Sorry, ich muss mich korrigieren. Was ich nicht wusste: Oftmals wird die Produzentenrente als Erlöse - variable Kosten berechnet (also Gewinn + fixe Kosten). Die Frage ist also bei dem Zahlenbeispiel oben, ob hier die PR schon inkl. der fixen Kosten verstanden wird oder nicht.

Die Antwort des Lehrstuhls auf meine Frage, wie das mit der PR in Klausuren berwertet wird:

Es gibt in der Literatur zwei verbreitete Definitionen der Produzentenrente:

(1) Produzentenrente : = Erlöse – variable Kosten

(2) Produzentenrente := Erlöse – variable Kosten – Fixkosten

Bei Definition (1) handelt es sich um die am weitesten verbreitete. Daher würde ich Ihnen empfehlen, sich an diese zu halten. Da für den Gewinn folgendes gilt:

Gewinn = Erlöse – variable Kosten – Fixkosten,

erhalten Sie die Produzentenrente unter Verwendung dieser Definition tatsächlich auch folgendermaßen:

Produzentenrente = Gewinn + Fixkosten.

In einer Klausur würde somit nicht nur Definition (1), sondern auch zusätzlich die Definition (2) als richtig anerkannt.
 
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