Literaturverzeichnis bei Bachelorarbeit/ Angabe von Verfasser fehlt im Zeitschriftenartikel

Dr Franke Ghostwriter
derzeit erstelle ich mein Literaturverzeichnis für die Bachelorarbeit. Ich habe nun einige Zeitungsartikel, bei denen kein Verfasser ersichtlich ist. Da steht dann z.B.: dpa/abendblatt oder gar nichts, außer natürlich dem Titel des Beitrags. Wie handhabt Ihr das in einem solchen Fall ? Ich habe Inhalte von diesen Zeitungsartikeln in meine Bachelorarbeit übernommen, also muss der Artikel doch auch in das Literaturverzeichnis, oder ? Soll ich so etwas ganz an den Schluss des Literaturverzeichnisses stellen ? (normalerweise muss ich ja chronologisch nach Autor / Hrsg. vorgehen).

Wäre schön, wenn Ihr mir ein paar Tipps geben könnt. Danke vorab.
Gruß
 
Anette,

ich habe das Buch "Juristische Arbeiten erfolgreich schreiben" von Holm Putzke.

Dort steht auf S. 72/73 zu Beiträgen in Zeitschriften und Zeitungen im Literaturverzeichnis:

"Bei Beiträgen ohne namentlich bekanntem Verfasser:
N. N., Titel des Artikels, in: Name der Zeitung, Erscheinungsdatum, Seitenangabe(n)"

N. N. bedeutet dabei "nomen nescio" (lateinisch).
Das ist durchaus üblich so.

Ansonsten könntest Du vielleicht versuchen, ob Du den Artikel auch online findest und dann die Website dazu angeben.

LG und viel Erfolg!
Sabrina
 
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