HalloJoK0,
dann werde ich mich beruflich auch mal outen.
Ich komme auch aus dem ÖD einer Bundesbehörde und arbeite dort in der Personalabteilung. Ich bin über den LL.B.-Abschluss nach einem beruflichen "Zwischenschritt" bei einer Anwaltskanzlei dort hineingekommen. Nach anfänglicher Skepsis des Abteilungsdirektors konnte ich durch meine Arbeit überzeugen und mir wurde auch schon nahegelegt, mich auf den Posten des stellv. Referatsleiters zu bewerben, da ich diese Aufgaben schon teilweise mitübernommen habe. Leider ist dieser mit A14 / E 14 besoldet. Deshalb fragte man mich auch schon, wann ich mit meinem LLM fertig bin, da die jetzige Besetzung mit einem Volljuristen nicht zufriedenstellend verläuft und auch schon ´mal ausgetauscht worden ist. Aus meiner "beschränkten" Erfahrung bei einer Bundesbehörde kann ich deshalb nur Positives berichten, auch wenn ich weiss, dass man mit einem relativ neuen Abschluss erst durch Leistung überzeugen muss.
KKmasterjoy würde ich in seiner Situation als Personaler zwei Dinge empfehlen:
1.) Dein Problem wird sein, dass man als Beamter meist nur in der eigenen Behörde den Aufstieg als Beamter in den hD machen kann, weil einem mit dem LLM-Abschluss noch die Laufbahnbefähigung zum hD fehlt, sprich, es müssen noch 2,5 Jahre Tätigkeiten des hD übertragen werden, damit man auf eine Position A13h wechseln kannst. Das geht bei Beamten nur im Wege eines quasi "Doppelbeamtenverhältnisses", d.h., dass Dein BV des gD ruhen muss, während Du Tätigkeiten aus dem hD übertragen bekommst. Wird Dir nach erfolgreiche Qualifikation das Amt A13h übertragen, musst Du vorher aus dem BV des gD entlassen werden.
Dieses Verfahren ist vielen Behörden zu kompliziert. Deshalb stellen sie lieber gleich Volljuristen ein, die ja bereits die Laufbahnbefähigung durch das Referendiat mitbringen.
Wärst Du nicht Beamter, sondern würdest Du Dich als Tarifbeschäftigter mit LLM bewerben, dann wäre das auch wesentlich einfacher, weil Du die 2,5 Jahre zur Laufbahnbefähigung ja als Angestellter ableisten kannst und danach verbeamtet werden kannst.
Sich deshalb aber aus dem Beamtenverhältnis des gD entlassen zu lassen, um als Tarifbeschäftigter des hD die Laufbahnbefähigung zu bekommen, halte ich für indiskutabel. Sprich also ´mal mit Deiner Personalabteilung. Vielleicht sind die ja diesbzgl. offen. Bei uns beim Bund geht das. Es kommt aber auf die jeweilige Personalabteilung an.
2.) Wenn andere Unis Dich für eine Promotion nicht haben wollen, warum promovierst Du nicht in Hagen. Das wäre doch nächstliegend?😎
Im Übrigen kann ich Dir Mut machen, da ehemalige Kommilitonen auch aus dem öD kamen und den LLB und LLM erfolgreich genutzt haben, um in den hD zu wechseln. Also, einfach weiter bewerben und die Behörde, die Dich nur wegen Deines formellen Abschlusses nicht haben wollen, ohne zu wissen, was Du materiell kannst, glaub mir, bei den willst Du auch nicht arbeiten.😉
JoK0, da ich keine Lust verspüre, weiter auf Deine unqualifizierten Kommentare und Herablassung zu antworten, wenn Du nicht selbst fachlich etwas beitragen kannst, werde ich es deshalb in Zukunft unterlassen, auf Deine Beiträge zu reagieren. Im Übrigen würde ich mir an Deiner Stelle nochmals die Ausgangsfrage zu Gemüte führen. Deine bis jetzt dargelegten Beiträge gehen da etwas am Thema vorbei.😕
Frohes Schaffen!
zephyr