Hier noch der Kommentar aus Moodle zu dem Thema:
Sehr geehrter Herr...,
"textbezogene Anmerkungen" sind in der Tat zugelassen. Darunter sind Kommentare und Anmerkungen zu verstehen, die am Rand des Lehrtextes notiert sind und sich unmittelbar auf die nebenstehenden Inhalte beziehen. Das können wichtige Begriffe, Zwischenrechnungen, Zwischenschritte bei Algorithmen, Errata, verbale Erläuterungen zu einem Pseudocode oder zusätzliche Zahlenwerte sein.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Kleine