Markierungen der Gesetzestexte

Dr Franke Ghostwriter
ich hab mal eine Frage bezüglich der Markierungen in den GEsetzestexten. Ich hatte mal irgendwo gelesen, dass man mit Leuchtstift markieren darf, nur keine Verweise auf andere § bzw.sonst. Eintragungen machen darf.
Ist das so richtig?

Viele Grüße
Lisa
 
Du darfst unterstreichen, anstreichen, Textmarker, Post-its, ...
aber KEIN EINZIGES handgeschriebenes Wort, Zahl etc. eintragen.

Das wird in der Klausur kontrolliert, die blättern alle Bücher durch. Wenn was drinsteht, wird das Buch sofort einkassiert, eventuell als Täuschungsversuch gewertet. Wenn noch alte Eintragungen drinstehen, GRÜNDLICH wegradieren, die sind da pingelig!!!
 
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