Markierungen in den Gesetzestexten

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Knülle

Dr Franke Ghostwriter
ich werde mich jetzt an den Einstieg zum BoL versuchen und hätte mal eine Frage an die schon etwas erfaheneren Jura-Studenten.Es geht um fogendes: Bisher habe ich noch meine jungfräulichen Gesetzestexte vor mir liegen und werd diese wohl bald mit Farben und Leuchtstiften wohl etwas bunter gestalten *g*.Da ich aber nun vermeiden will, dass ich, nachdem ich das halbe Gesetz vollgemalt habe merke, dass mein System völlig daneben ist, wollt ich euch nach euren Erfahrungen fragen.Nach welchem System markiert ihr euch wichtige Stellen in den Gesetzestexten, evtl. verschiedene Farben etc? Einträge sind ja nicht erlaubt, hat jemand ein System, sich längere "Paragraphenketten" zu merken?Vielen Dank schon mal für eure AntwortenGrußDaniel
 
Knülle schrieb:
Hallo liebe Mitstudierenden,ich werde mich jetzt an den Einstieg zum BoL versuchen und hätte mal eine Frage an die schon etwas erfaheneren Jura-Studenten.Es geht um fogendes: Bisher habe ich noch meine jungfräulichen Gesetzestexte vor mir liegen und werd diese wohl bald mit Farben und Leuchtstiften wohl etwas bunter gestalten *g*.Da ich aber nun vermeiden will, dass ich, nachdem ich das halbe Gesetz vollgemalt habe merke, dass mein System völlig daneben ist, wollt ich euch nach euren Erfahrungen fragen.Nach welchem System markiert ihr euch wichtige Stellen in den Gesetzestexten, evtl. verschiedene Farben etc? Einträge sind ja nicht erlaubt, hat jemand ein System, sich längere "Paragraphenketten" zu merken?Vielen Dank schon mal für eure AntwortenGrußDaniel

Ich poste hier mal die Info der FeU.

Lehrstuhl schrieb:
Welche Gesetzestexte sind in der Klausur erlaubt? Dürfen die Gesetzestexte farbliche oder andere Kennzeichnungen/Markierungen enthalten?
Antwort:
Zugelassen in der Klausur sind als Gesetzestexte: BGB und Nebengesetze (z.B. dtv Band 5001 oder Schönfelder: Deutsche Gesetze). Das HGB wird also nicht benötigt. Kommentare oder kommentierte Gesetzestexte sind nicht zugelassen. Gesetzestexte mit allgemeinen Einführungen (z.B. eben die dtv-Texte) dürfen benutzt werden.
Die mitgebrachten Gesetzestexte dürfen zwar Unterstreichungen und Markierungen einschließlich farbiger Tesa-Lesezeichen, aber keine handschriftlichen Eintragungen - auch nicht auf den Lesezeichen - enthalten. Die Benutzung von Texten mit derartigen Zusätzen wird als Täuschungsversuch gewertet.
Zu den unzulässigen handschriftlichen Eintragungen gehören auch Verweise auf andere §§ oder Seiten im Text. Unter zulässigen Markierungen verstehen wir sowohl die Markierung bestimmter Seiten im Gesetzestext durch Büroklammern etc. als auch die farbliche Kennzeichnung einzelner Tatbestandsmerkmale in den einzelnen §§.
Bei systematischen Markierungen, z.B. mit verschiedenfarbigen Stiften oder Unterstreichung nur einzelner Wörter oder Buchstaben, wird im Einzelfall entschieden, ob die Einfügungen über eine bloße Lesehilfe hinausgehen und damit als Täuschungsversuch zu werten sind.
Mal eine ganz andere Frage: Finden Sie die Diskussion nicht zugleich interessant wie auch ein bisschen lächerlich? Einerseits zeigt sie nämlich, wie wenig abstrakte Regeln den Einzelfall entscheiden helfen und wie auch trotz der Regeln jeder versucht, möglichst bis an die Grenzen des Zulässigen zu gehen (das meinen wir ganz neutral, wir würden es selbst auch versuchen). An den Randbereichen entsteht dann Unsicherheit - ganz so wie mit den Regeln des Gesetzes, die Sie in der Klausur auf den Fall anwenden sollen. Andererseits kann einem doch schon der gesunde Menschenverstand sagen, was noch zulässige Markierungen sind und was nicht. Deshalb sind wir auch nicht bereit, weitere Details zu gerade noch zulässigen Markierungen an dieser Stelle bekannt zu geben. Der Verweis auf die Entscheidung im Einzelfall soll verdeutlichen, dass jeder auf eigenes Risiko bis an die Grenze geht.


 
Ich habe beim Prüfungamt mal nachgefragt, ob es denn erlaubt ist, in Gesetzessammlungen auf den farbigen Post its zumindest das jeweilige Gesetz zu vermerken, dass man es schneller findet. Dh also, dass da dann steht "HGB" ,"BGB" usw. Wenn nicht mehr als die jeweilige Gesetzesbezeichnung drauf steht, ist dies erlaubt, so die Mail vom Prüfungsamt.
 
Ich habe beim Prüfungamt mal nachgefragt, ob es denn erlaubt ist, in Gesetzessammlungen auf den farbigen Post its zumindest das jeweilige Gesetz zu vermerken, dass man es schneller findet. Dh also, dass da dann steht "HGB" ,"BGB" usw. Wenn nicht mehr als die jeweilige Gesetzesbezeichnung drauf steht, ist dies erlaubt, so die Mail vom Prüfungsamt.

Bei meiner letzten Klausur (Strafrecht) war auch dies NICHT erlaubt. Die Aufsicht bestandt darauf, dass diese Markierungen entfernt wurden. Es wurden keine Post its akzeptiert, die beschriftet waren - womit auch immer (also auch wenn nur das Gesetz drauf vermerkt war)
 
Ja habe das auch schon öfter so erlebt.
Das Problem ist halt auch oft dass die Klausuraufsichten nicht über alles Bescheid wissen.
Klar liegt die Entscheidung am Ende beim Prüfungsausschuss, aber den Stress würde ich mir auch ersparen.
Einfach nichts drauf schreiben.
Wer glaubt das Gelingen einer Klausur hinge von den Post-its, Markierungen oder Querverweisen ab der hat sich sowieso für das falsche Studium entschieden
 
Bei meiner letzten Klausur (Strafrecht) war auch dies NICHT erlaubt. Die Aufsicht bestandt darauf, dass diese Markierungen entfernt wurden. Es wurden keine Post its akzeptiert, die beschriftet waren - womit auch immer (also auch wenn nur das Gesetz drauf vermerkt war)

ich hatte den ausdruck der mail mitgenommen und häte diese vorgelegt. ich versteh nicht so ganz, wieso es da keine einheitliche "regelung" gibt, das pa sagt das eine, die aufsicht weiß was anderes.
 
ich hatte den ausdruck der mail mitgenommen und häte diese vorgelegt. ich versteh nicht so ganz, wieso es da keine einheitliche "regelung" gibt, das pa sagt das eine, die aufsicht weiß was anderes.

Es gibt eine verbindliche Regelung und die steht modulspezifisch im Infoheft 2 des Semesters:

https://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/rewi/heft_2_ss_2010.pdf

Strafrecht dieses Semester:

"...Die mitgebrachten Gesetzestexte dürfen zwar Unterstreichungen und Markierungen
einschließlich farbiger Tesa-Lesezeichen, aber keine zusätzlichen Kommentare, Eintragungen
oder Verweise – auch nicht auf den Lesezeichen – enthalten...."

Die Klausuraufsicht hatte also Recht und die Email war nicht das Papier wert, auf der sie ausgedruckt war. Das Infoheft 2 mit in die Klausur nehmen.

Liebe Grüße
 
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