Maßgeblichkeit bedeutet doch nur, dass die Ansätze im HGB grds. zu beachten sind, solange es im EStG keine Ausnahmen gibt. Und das steht nur im §5 Abs. 1 EStG meiner Meinung nach. Also is alles was sonst irgendwo steht Ausnahme. So würd ich es mal sehen.
Was wurde denn in der Präsensveranstaltung zur Maßgeblichkeit angesprochen?