ich werde die Klausur nach altem Recht schreiben. Allerdings muss ich dann doch trotzdem den Wegfall des Maßgeblichkeitsgrundsatzes §5(1) S.2 beachten, oder?? Wie gehe ich denn dann vor? Wenn ich steuerrechtlich ein WAhlrecht habe, dann nehme ich das, unabhängig, was das HGB sagt? Oder weiter nach der alten Methode Gebot in HB--> Gebot in StB; Verbot in HB-->Verbot in StB; Wahlrecht in HB-->Gebot/Verbot (bei Aktivierung/Passivierung) in StB?
Lieben Dank für Eure Hilfe
Das Blumenkind
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