nachdem ich meinen ersten Frust überwunden habe, will ich euch mal an meinen Informationen teilhaben lassen.
Der Master of Law eröffnet leider (zumindest in Niedersachsen) nicht den Zugang zum höheren Dienst. Wie wahrscheinlich auch andere verbeamtete FUzzys bin ich aufgrund der Informationen der FernUni bislang davon ausgegangen, dass mir durch den Master der Zugang zum höheren Dienst eröffnet wird. Dass man nicht Rechtsanwalt oder Richter werden kann, war mir von vornherein klar. Dafür braucht es eben die Staatsexamen. Nun habe ich Anfang der Woche mit dem Innenministerium telefoniert und dort mit einem Spezialisten für Laufbahnrecht gesprochen (der im übrigen wirklich sehr freundlich war). Der sagte mir, dass es keine spezifische Laufbahn gäbe, für die mir der Master der FernUni den Zugang zum höheren Dienst eröffne. Der höhere juristische Dienst scheidet aus den bekannten Gründen aus, aber auch die Zulassungsvoraussetzungen für den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst sind nicht erfüllt. Die Laufbahnvorschriften sehen da einfach nichts vor. Aufgrund der Bologna-Prozesse werden zwar derzeit Überlegungen angestrengt, eine Änderung der Vorschriften herbeizuführen, bis dies tatsächlich der Fall ist, wird aber noch einige Zeit vergehen und auch dann ist nicht gesagt, dass ausgerechnet der MoL als eine "förderliche" Zusatzqualifikation im Sinne des Laufbahnrechts angesehen wird und damit ein Aufstieg möglich ist. Es hilft also nur das Staatsexamen oder eine Zulassung zum prüfungsfreien Aufstieg (dafür muss man aber mindestens zwei Jahre A 12 sein).
Es würde mich interessieren, ob andere von euch abweichende Informationen haben. Vielleicht sieht es ja in anderen Bundesländern anders aus?
Der Master of Law eröffnet leider (zumindest in Niedersachsen) nicht den Zugang zum höheren Dienst. Wie wahrscheinlich auch andere verbeamtete FUzzys bin ich aufgrund der Informationen der FernUni bislang davon ausgegangen, dass mir durch den Master der Zugang zum höheren Dienst eröffnet wird. Dass man nicht Rechtsanwalt oder Richter werden kann, war mir von vornherein klar. Dafür braucht es eben die Staatsexamen. Nun habe ich Anfang der Woche mit dem Innenministerium telefoniert und dort mit einem Spezialisten für Laufbahnrecht gesprochen (der im übrigen wirklich sehr freundlich war). Der sagte mir, dass es keine spezifische Laufbahn gäbe, für die mir der Master der FernUni den Zugang zum höheren Dienst eröffne. Der höhere juristische Dienst scheidet aus den bekannten Gründen aus, aber auch die Zulassungsvoraussetzungen für den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst sind nicht erfüllt. Die Laufbahnvorschriften sehen da einfach nichts vor. Aufgrund der Bologna-Prozesse werden zwar derzeit Überlegungen angestrengt, eine Änderung der Vorschriften herbeizuführen, bis dies tatsächlich der Fall ist, wird aber noch einige Zeit vergehen und auch dann ist nicht gesagt, dass ausgerechnet der MoL als eine "förderliche" Zusatzqualifikation im Sinne des Laufbahnrechts angesehen wird und damit ein Aufstieg möglich ist. Es hilft also nur das Staatsexamen oder eine Zulassung zum prüfungsfreien Aufstieg (dafür muss man aber mindestens zwei Jahre A 12 sein).
Es würde mich interessieren, ob andere von euch abweichende Informationen haben. Vielleicht sieht es ja in anderen Bundesländern anders aus?