Master und Zugang zum höheren Dienst

Dr Franke Ghostwriter
nachdem ich meinen ersten Frust überwunden habe, will ich euch mal an meinen Informationen teilhaben lassen.
Der Master of Law eröffnet leider (zumindest in Niedersachsen) nicht den Zugang zum höheren Dienst. Wie wahrscheinlich auch andere verbeamtete FUzzys bin ich aufgrund der Informationen der FernUni bislang davon ausgegangen, dass mir durch den Master der Zugang zum höheren Dienst eröffnet wird. Dass man nicht Rechtsanwalt oder Richter werden kann, war mir von vornherein klar. Dafür braucht es eben die Staatsexamen. Nun habe ich Anfang der Woche mit dem Innenministerium telefoniert und dort mit einem Spezialisten für Laufbahnrecht gesprochen (der im übrigen wirklich sehr freundlich war). Der sagte mir, dass es keine spezifische Laufbahn gäbe, für die mir der Master der FernUni den Zugang zum höheren Dienst eröffne. Der höhere juristische Dienst scheidet aus den bekannten Gründen aus, aber auch die Zulassungsvoraussetzungen für den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst sind nicht erfüllt. Die Laufbahnvorschriften sehen da einfach nichts vor. Aufgrund der Bologna-Prozesse werden zwar derzeit Überlegungen angestrengt, eine Änderung der Vorschriften herbeizuführen, bis dies tatsächlich der Fall ist, wird aber noch einige Zeit vergehen und auch dann ist nicht gesagt, dass ausgerechnet der MoL als eine "förderliche" Zusatzqualifikation im Sinne des Laufbahnrechts angesehen wird und damit ein Aufstieg möglich ist. Es hilft also nur das Staatsexamen oder eine Zulassung zum prüfungsfreien Aufstieg (dafür muss man aber mindestens zwei Jahre A 12 sein).
Es würde mich interessieren, ob andere von euch abweichende Informationen haben. Vielleicht sieht es ja in anderen Bundesländern anders aus?
 
Ich denke man muss zwei Dinge unterscheiden. Für den Aufstieg in den HD ist es völlig unklar welche Rolle ein MoL spielen kann. Da wird man sehen müssen wie die Sache sich entwickelt.

Dagegen gibt es Positionen für die eine Einstellung als HD mit MoL in Frage kommt.
 
@Katrinchen

Da es demnächst nur noch Bachelor- und Masterabschlüsse geben wird, wird auch die Verwaltung umdenken müssen. Ich weiß ja nicht, wie schnell du den Master fertigbekommen willst, aber vielleicht ist dann schon eine Änderung in Sicht. Ich kann deinen Frust gut verstehen, zumal auf den FernUni-Seiten bisher immer stand, dass der Master den Zugang zum h.D. eröffnet und nun da steht, dass das von der Dienststelle abhängig sei.

@LarsT

Ich kann deiner Argumentation nicht folgen. Was ist denn der rechtliche Unterschied zwischen Aufstieg und Neueinstellung? Das Ergebnis ist doch quasi dasselbe, da ich in beiden Fällen eine Stelle brauche, auf die ich mich bewerbe und wenn ich nicht als h.D. eingestuft werde, nutzt mir das gar nix. Und woher hast du die Information, dass man mit dem Master in den h.D. eingestellt werden kann?
 
@LarsT

Ich kann deiner Argumentation nicht folgen. Was ist denn der rechtliche Unterschied zwischen Aufstieg und Neueinstellung? Das Ergebnis ist doch quasi dasselbe, da ich in beiden Fällen eine Stelle brauche, auf die ich mich bewerbe und wenn ich nicht als h.D. eingestuft werde, nutzt mir das gar nix. Und woher hast du die Information, dass man mit dem Master in den h.D. eingestellt werden kann?

Es gib da schon gewisse laufbahnrechtliche Probleme die (noch) nicht gelöst sind. Deshalb kann ein Aufstieg auf der Grundlage des MoL im Moment nicht so ohne weiteres Erfolgen. (Es gibt den Aufstieg vom GD zum HD der angewisse Bedingungen geknüpft ist.) Natürlich kann auch ein Stelleninhaber einer GD-Stelle sich auf eine HD-Stelle bewerben und auf der eingestellt werden. Dann würde man auch entsprechend neu eingestuft werden.

Zur Frage MoL als Zugang zum HD. Grundsätzlich gibt es einen gemeinsammen IMK-/KMK-Beschluss der Laufbahnrechtlich den Master dem Universitätsdiplom gleichstellt. Wenn der Anerkennungsbescheid des Masters der Fernuni keine Einschränkung enthält ist damit die allgemeine Voraussetzung erfüllt.
Für eine Juristenstelle wird man das Staatsexamen brauchen. Aber es gibt Stellenprofile bei der der MoL anerkannt werden würde. So interpretiere ich recht allgemeine Gespräche mit Leuten aus dem Personalreferat in der Behörde in der ich arbeite.

Wenn z.B. ein Wirtschaftswissenschaftler oder vergleichbare Qualifikation gesucht wird, ist ein MoL mit wirtschaftlichen Schwerpunkt geeignet um die formalen Voraussetzung zu erfüllen.
 
Habe schon von Wechseln vom gD in den hD bei anderen Studiengängen gehört (Wiwi). Ich hatte vor in 2005 zuerst auch mit BoL angefangen, aber nach dem Regierungswechsel wurde im Programm der neuen Regierung erwähnt, dass weiterhin an der klassischen Juristenausbildung festgehlten werden soll und dass im Saatsdienst wohl nur der "klassische Jurist" vorläufig gefragt wird (so ähnlich die Aussage, soweit ich mich erinnern kann). Habe mich dann noch schnell für Wiwi umgemeldet (auf den alten Diplom-Studiengang), da mir die ganze Situation noch nicht ausgereift genug erschien und es ja auch so viele Juristen gibt. Glaube, dass es die richtige Entscheidung war.
Wünsche euch aber weiterhin viel Glück.

Grüße

s0501
 
Habe schon von Wechseln vom gD in den hD bei anderen Studiengängen gehört (Wiwi). Ich hatte vor in 2005 zuerst auch mit BoL angefangen, aber nach dem Regierungswechsel wurde im Programm der neuen Regierung erwähnt, dass weiterhin an der klassischen Juristenausbildung festgehlten werden soll und dass im Saatsdienst wohl nur der "klassische Jurist" vorläufig gefragt wird (so ähnlich die Aussage, soweit ich mich erinnern kann). Habe mich dann noch schnell für Wiwi umgemeldet (auf den alten Diplom-Studiengang), da mir die ganze Situation noch nicht ausgereift genug erschien und es ja auch so viele Juristen gibt. Glaube, dass es die richtige Entscheidung war.
Wünsche euch aber weiterhin viel Glück.

Grüße

s0501

Ich habe ähnliche Dinge erwogen und bin daher sowohl bei den Wiwis als auch im BoL (ab Herbst hoffentlich MoL) eingeschrieben. Laufbahntechnisch kommt es m.E. wirklich auf den Bereich an, in dem man arbeiten will (gut, in die öffentlichen Dienst möchte ich sowieso nicht).

Mein "Traum" wäre es in einer größeren Kanzlei zu arbeiten, die große Insolvenzen nationaler und internationaler Unternehmen abwickelt. Hier sehe ich mich mit Diplom-Wiwi und MoL als durchaus sehr qualifiziert und einem normalen "Volljuristen" bzw. einem "Nur-Wiwi" überlegen. Vor Gericht auftreten ... das brauch ich nicht unbedingt. Ich denke mir, dass es die
Gesamtkombination macht.

Für mein VD musste ich auch "nur" 3 Klausuren (Mathe, Statistik, Info) mehr schreiben. Im Hauptstudium Wiwi wurde mir das Wahlpflichtfach UR komplett anerkannt. Schaffe ich dieses Semester die Klausur im Schwer-
punktfach P & O rechnet mir das PA Wiwi im MoL das Fach "Integrale Führung" an😉

Also ... Wo ist das Problem?
 
Also ... Wo ist das Problem?

Ich denke, das Problem liegt schlicht und ergreifend darin, dass der öffentliche Dienst immer etwas konservativ respektive zögerlich und ganz schön langsam an Reformen rangeht. Und wenn man schon ein paar Jahre Beamter ist, wird man das nicht unbedingt aufgeben wollen. Gerade wenn man sich die Arbeitslosenzahlen in Deutschland ansieht.

Aus meinen Beobachtungen der Stellenanzeigen hat sich gezeigt, dass deutlich mehr Juristen und Ingeniereure als BWL/VWLer im öffentlichen Bereich gesucht werden. s0501, du darfst mich gern korrigieren, wenn du das anders siehst. 😉 Insgesamt ist es also ziemlich frustrierend, wenn man neben der Arbeit jahrelang studiert und dann hinterher mit dem Abschluss nichts anfangen kann, wenn man seinen Beamtenstatus nicht aufgeben möchte.

Problem klar?
 
Ich denke, das Problem liegt schlicht und ergreifend darin, dass der öffentliche Dienst immer etwas konservativ respektive zögerlich und ganz schön langsam an Reformen rangeht. Und wenn man schon ein paar Jahre Beamter ist, wird man das nicht unbedingt aufgeben wollen. Gerade wenn man sich die Arbeitslosenzahlen in Deutschland ansieht.

Aus meinen Beobachtungen der Stellenanzeigen hat sich gezeigt, dass deutlich mehr Juristen und Ingeniereure als BWL/VWLer im öffentlichen Bereich gesucht werden. s0501, du darfst mich gern korrigieren, wenn du das anders siehst. 😉 Insgesamt ist es also ziemlich frustrierend, wenn man neben der Arbeit jahrelang studiert und dann hinterher mit dem Abschluss nichts anfangen kann, wenn man seinen Beamtenstatus nicht aufgeben möchte.

Problem klar?

Mir ist nur nicht klar, weshalb dann diese Leute eben nicht gleichzeitig die Doppelvariante gefahren sind. So viel Mehraufwand ist das nicht!

Klar braucht der öffentliche Dienst noch etwas bis er die neuen Abschlüsse anerkennt. Aber eben die alten "Diplom-Absolventen" gibt es bald nicht mehr. Daher wird sich auch der öffentliche Dienst daran gewöhnen müssen, die neuen Absolventen mit Bachelor oder Masterabschluss einzu-
stellen.

Alles braucht Zeit ... Jetzt mache ich erstmal schön langsam meinen BoL fertig und schreib meine zweite Klausur im HS BWL (P & O). Bis ich den L.L.M. habe, geht noch einige Zeit ins Land (mindestens 2 Jahre).

Nach den Erfahrungen, die ich als Angestellte im öffentlichen Dienst gemacht habe, möchte ich jedenfalls nicht mehr zurück in diese alten verkrusteten Strukturen. Ich habe keinen Bock darauf, meinen Verstand beim Betreten der Behörde immer abgeben zu müssen 😀.
 
Mir ist nur nicht klar, weshalb dann diese Leute eben nicht gleichzeitig die Doppelvariante gefahren sind. So viel Mehraufwand ist das nicht!

Klar braucht der öffentliche Dienst noch etwas bis er die neuen Abschlüsse anerkennt. Aber eben die alten "Diplom-Absolventen" gibt es bald nicht mehr. Daher wird sich auch der öffentliche Dienst daran gewöhnen müssen, die neuen Absolventen mit Bachelor oder Masterabschluss einzu-
stellen.

Alles braucht Zeit ... Jetzt mache ich erstmal schön langsam meinen BoL fertig und schreib meine zweite Klausur im HS BWL (P & O). Bis ich den L.L.M. habe, geht noch einige Zeit ins Land (mindestens 2 Jahre).

Nach den Erfahrungen, die ich als Angestellte im öffentlichen Dienst gemacht habe, möchte ich jedenfalls nicht mehr zurück in diese alten verkrusteten Strukturen. Ich habe keinen Bock darauf, meinen Verstand beim Betreten der Behörde immer abgeben zu müssen 😀.

Ein Problem mit dem Master im öffentlichen Dienst besteht eigentlich nur bei den Juristen. Ansonsten werden die Abschlüsse ganz normal anerkannt.

Bei Juristenstellen wird weiterhin das 2. Staatsexamen verlangt.
Aber auch da wird man sehen müssen was die Zukunft bringt. Aber da hält sich mein Optimismus in grenzen, solange die Juistenausbildung nicht grundlegend reformiert wird. Noch ist die Justizministerkonferenz sehr konservativ was den Wandel angeht.

Bei einer Einstellungen einer Naturwissenschaftlerin vor einigen Monaten an denen ich als stellv. Fachgebietsleitung teilgenommen habe, war uns die Frage Master oder Diplom völlig egal.

Ansonsten ist der öffentlche Dienst sehr vielschichtig und nur weil es Bereiche gibt wo man solch schlechte Erfahrungen wie Du offensichtlich gemacht hast, sollte man nicht pauschalieren. Schlechte Erfahrungen kann man auch in der freien Wirtschaft machen... Auch mit dem Smiley finde ich es doch etwas hart ausgedrückt und möche zumindest eine andere Erfahrung dagegen stellen.

Ich arbeite seit 5 Jahren im öffentlichen Dienst. Bin bei einer wissenschaftlichen Oberbehörde des Bundes (UBA) beschäftigt und habe weder verkrustete Strukturen erlebt, noch muss ich meinen Verstand abgeben. Natürlich gibt es wie in allen Großorganisationen gewisse bürokratische Strukturen, aber insgesamt alles sehr angenehm.
Seit circa drei Jahren verhandle ich regelmäßig (mindestens 4-5 Meetings im Jahr) für Deutschland auf EU- oder OECD-Ebene und habe eigentlich nur einmal eine Weisung bekommen die mich Zwang nicht meine eigene fachliche Position zu vertreten (und auch da habe ich dann nur geschwiegen und nicht nicht etwas sagen müssen, was ich nicht vertreten könnte). Im Ergebnis wird nun übrigens trotzdem fast genau das passieren, was ich vorgeschlagen habe.
 
Mir ist nur nicht klar, weshalb dann diese Leute eben nicht gleichzeitig die Doppelvariante gefahren sind. So viel Mehraufwand ist das nicht!

Natürlich kann ich da nicht für alle sprechen, sondern nur für mich:
1. Will ich (zur Zeit) kein BWL-Diplom, Jura liegt mir nämlich deutlich mehr.
2. Ist es für mich eine ganze Menge Mehraufwand.
3. Will ich erstmal meinen Master fertigmachen
4. Sehe ich - wie schon gesagt - auch nicht so viele Chancen mit einem Diplom der Wirtschaftswissenschaften.
5. Habe ich einsehen müssen, dass es nichts bringt, zuviel Energie in das Fernstudium zu investieren, wenn dafür Freunde und Hobbies zu kurz kommen. Also brauche ich länger zum Studieren und muss daher Prioritäten setzen, was das Studienfach angeht und da kommt erstmal Rechtswissenschaften und dann lange Zeit nichts.

Nach den Erfahrungen, die ich als Angestellte im öffentlichen Dienst gemacht habe, möchte ich jedenfalls nicht mehr zurück in diese alten verkrusteten Strukturen. Ich habe keinen Bock darauf, meinen Verstand beim Betreten der Behörde immer abgeben zu müssen 😀.
Das verlangt ja auch niemand von dir. Es gibt genügend Menschen, die sich innerhalb des öffentlichen Dienstes wohl fühlen bzw. diesen zumindest nicht verlassen möchten. Regelmäßiges Einkommen, einigermaßen geregelte Arbeitszeiten und eine Menge Platz für Teilzeitregelungen sind dafür wie ich finde, ganz gute Gründe.

Ich weiß ja nicht, wo du als Angestellte gearbeitet hast, aber ich war bereits in verschiedenen Behörden tätig und "das Verstand an der Tür abgeben" war dort keine gute Idee, weil dann die anderen Mitarbeiter viel schlauer als man selber gewesen wären. 😀 "Verkrustete Strukturen" halte ich übrigens für ein altes Vorurteil, was anscheinend nie aus der Mode kommt. Ich bin jetzt seit einem halben Jahr beurlaubt und was sich in dieser Zeit bei meinem Arbeitgeber verändert hat, würde ich eher als Zuviel des Guten denn als verkrustet bezeichnen.
 
Das verlangt ja auch niemand von dir. Es gibt genügend Menschen, die sich innerhalb des öffentlichen Dienstes wohl fühlen bzw. diesen zumindest nicht verlassen möchten. Regelmäßiges Einkommen, einigermaßen geregelte Arbeitszeiten und eine Menge Platz für Teilzeitregelungen sind dafür wie ich finde, ganz gute Gründe.

Ich weiß ja nicht, wo du als Angestellte gearbeitet hast, aber ich war bereits in verschiedenen Behörden tätig und "das Verstand an der Tür abgeben" war dort keine gute Idee, weil dann die anderen Mitarbeiter viel schlauer als man selber gewesen wären. 😀 "Verkrustete Strukturen" halte ich übrigens für ein altes Vorurteil, was anscheinend nie aus der Mode kommt. Ich bin jetzt seit einem halben Jahr beurlaubt und was sich in dieser Zeit bei meinem Arbeitgeber verändert hat, würde ich eher als Zuviel des Guten denn als verkrustet bezeichnen.

Das mit dem "Verstand abgeben" war bei uns leider der Fall. Aber vielleicht galten wir Musiker eben bei der Behörde als so eine Art "Untermenschen" ...

Daher hält sich mein Wunsch, wieder im öffentlichen Dienst zu arbeiten, ziemlich in Grenzen. Gut, vielleicht gibt es ja auch andere Städte, andere Gemeinden, andere Behörden.
 
Es gibt zwar keine spezifische h.D. Laufbahn für den MoL, da für die entsprechende Fachrichtung nur Volljuristen eingestellt werden. Allerdings habe ich schon die ein oder andere Stellenausschreibung für den h.D. gesehen, worunter auch der MoL gepasst hätte. Häufig wird nur ein Abschluss (Dipl./Magister/Master) gefordert und dazu ergänzt, dass bestimmte Fachrichtungen wünschenswert wären. Natürlich weiß ich nicht, wie in der Praxis auf die Bewerbung mit MoL reagiert wird. Das lässt sich aber zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht absehen, da diesen Abschluss hier noch niemand erlangen konnte. Auf der anderen Seite gibt es natürlich auch die Ausschreibungen, die gezielt auf Volljuristen etc. abgestellt sind. Da hat man dann wohl derzeit keine Chance.

Ich denke mal, dass die Verwaltung sich da auch noch drauf einstellen muss. Aber das dauert ja immer seine Zeit... Immerhin ist es ein Studiengang einer staatlichen (!) Uni, der von der Studiendauer mit dem herkömmlichen Juristen vergleichbar ist. Außerdem habe ich auch nicht den Eindruck, dass das Studium an der FU weniger gut wäre...

Insofern wird man wohl abwarten und hoffen müssen!
 
wie ich sehe habt ihr hier schon fleißig ohne mich diskutiert. Zu ein paar Äußerungen will ich nun auch mal was sagen.
Zitat von maischdro
Mir ist nur nicht klar, weshalb dann diese Leute eben nicht gleichzeitig die Doppelvariante gefahren sind. So viel Mehraufwand ist das nicht!
Eine Doppelvariante ist für mich nicht machbar. Ich habe zwei kleine Kinder (9 Monate bzw. 2 Jahre alt) und studiere in Vollzeit seit mein erstes Kind geboren wurde. "Nebenbei" noch Wiwi zu studieren ist zeitlich einfach nicht machbar. Als Diplom-Rechtspflegerin komme ich zudem schon aus dem Rechtsbereich. Ich habe vor, dass Studium bis zum Ende der Elternzeit abzuschließen. Zwar könnte ich mich dann noch weiter beurlauben lassen, aber ich müsste mich und die Kindern dann voll krankenversichern und das macht sich auf dem Konto schon deutlich bemerkbar.
Meine Stellung im öffentlichen Dienst will ich auf keinen Fall aufgeben. Erstens arbeite ich dort seit 1998 (wenn ich das FH-Studium mitzähle), ich habe mich dort immer sehr wohl gefühlt und hatte nicht den Eindruck, dass ich mein Gehirn an der Tür ausschalten musste; zweitens sind mein Mann und ich angesichts der Arbeitslosenzahlen sehr froh, dass wenigstens einer von uns einen sicheren Job hat - in der freien Wirtschaft weiß man schließlich nie, was passiert -. Falls also mein Mann arbeitslos werden sollte (was wir natürlich nicht hoffen), hätten wir immer noch meinen Job, mit dem wir unseren Kindern eine halbwegs sorgenfreie Kindheit bzw. Zukunft ermöglichen könnten.
Sicherlich ist ein Job in der Wirtschaft reizvoll, aber für mich kommt es aus den o. g. Gründen einfach nicht in Frage.
So hoffe ich jetzt also erstmal, dass sich bis Oktober 2009 laufbahnrechtlich in Niedersachsen etwas tut. Wenn nicht, werde ich ernsthaft darüber nachdenken, ob ich nicht noch das Staatsexamen anstrebe. Mal schauen, was die Zeit so bringt.
 
Mir ist nur nicht klar, weshalb dann diese Leute eben nicht gleichzeitig die Doppelvariante gefahren sind. So viel Mehraufwand ist das nicht!

Ich auch mal "mitsenfen" möchte. Ich hätte zwar die Zeit für diesen Mehraufwand, da ich mich nicht gerne mit Freunden treffe (zu laut und zu viel gequatsche) und mein Hobby sowieso das Lesen ist, aber ich mit halt skeptisch wegen des hohen Mathe-Anteils. Und zur Zeit sind bei mir auch noch die Kosten problematisch, da ja jedes Modul ca. 120,- € kostet.

Nach den Erfahrungen, die ich als Angestellte im öffentlichen Dienst gemacht habe, möchte ich jedenfalls nicht mehr zurück in diese alten verkrusteten Strukturen. Ich habe keinen Bock darauf, meinen Verstand beim Betreten der Behörde immer abgeben zu müssen 😀.

Ich hab ja lediglich als Bürogehilfin/Schreibkraft sieben Jahre (inklusive Ausbildung) im öffentlichen Dienst gearbeitet, mir ist aber aufgefallen, dass jede Rechtsanwaltsfachangestellte (beispielsweise) mehr Verantwortung trägt als ich damals. Es wurde jedes Schreiben, was wir gefertigt hatten, noch mal nachgelesen, nicht mal an das Telefon durften wir gehen, selbst etwas rausschicken durften wir auch nicht. In der Anwaltskanzlei war das anders, Auskünfte am Telefon geben, selber mal etwas formulieren, mit Gericht sprechen........
War damals schon ein komischer Verein, 15:55 Uhr Schlange an der Stempeluhr, damit auch pünktlich um 16.00 Uhr gestempelt werden kann.......Nun ja, sind aber nur meine Erfahrungen. Sicherer Arbeitsplatz stimmt schon, obwohl ich nicht Beamtin auf Lebenszeit war, aber tagein tagaus war jeder Tag gleich........
 
Ich auch mal "mitsenfen" möchte. Ich hätte zwar die Zeit für diesen Mehraufwand, da ich mich nicht gerne mit Freunden treffe (zu laut und zu viel gequatsche) und mein Hobby sowieso das Lesen ist, aber ich mit halt skeptisch wegen des hohen Mathe-Anteils. Und zur Zeit sind bei mir auch noch die Kosten problematisch, da ja jedes Modul ca. 120,- € kostet.

Hier lässt die FU mit sich reden. Wenn man rechtzeitig bescheid gibt, werden die Gebühren in Raten eingezogen. Bei Hartz IV und ALG kann man gegebenenfalls (oder konnte?) einen Ermäßigungsantrag stellen.


Ich hab ja lediglich als Bürogehilfin/Schreibkraft sieben Jahre (inklusive Ausbildung) im öffentlichen Dienst gearbeitet, mir ist aber aufgefallen, dass jede Rechtsanwaltsfachangestellte (beispielsweise) mehr Verantwortung trägt als ich damals. Es wurde jedes Schreiben, was wir gefertigt hatten, noch mal nachgelesen, nicht mal an das Telefon durften wir gehen, selbst etwas rausschicken durften wir auch nicht. In der Anwaltskanzlei war das anders, Auskünfte am Telefon geben, selber mal etwas formulieren, mit Gericht sprechen........
War damals schon ein komischer Verein, 15:55 Uhr Schlange an der Stempeluhr, damit auch pünktlich um 16.00 Uhr gestempelt werden kann.......Nun ja, sind aber nur meine Erfahrungen. Sicherer Arbeitsplatz stimmt schon, obwohl ich nicht Beamtin auf Lebenszeit war, aber tagein tagaus war jeder Tag gleich........

Genau das sind meine Erfahrungen mit dem öffentlichen Dienst! Diese Bürokratie, diese Hierarchien ... Verstand in der amtlichen Aufbewahrungsstelle abgeben. Das kenne ich nur zu gut!

So schön ein sicheres Einkommen ist, ich möchte aber noch ein wertvolles Mitglied der Gesellschaft sein. Mensch sein dürfen, denken dürfen, Verantwortung tragen dürfen.
 
So schön ein sicheres Einkommen ist, ich möchte aber noch ein wertvolles Mitglied der Gesellschaft sein. Mensch sein dürfen, denken dürfen, Verantwortung tragen dürfen.

Na mein Dank für Deine Einschätzung, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst dies nicht sind... 😡
Das meine Erfahrungen anders aussehen, hatte ich ja schon weiter oben geschildert.
 
So schön ein sicheres Einkommen ist, ich möchte aber noch ein wertvolles Mitglied der Gesellschaft sein. Mensch sein dürfen, denken dürfen, Verantwortung tragen dürfen.

😱 Dir ist aber schon klar, dass du damit alle Beamten angreifst, in dem du ihnen und damit auch mir unterstellst, dass sie keine wertvollen Mitglieder der Gesellschaft sind und weder denken noch Verantwortung tragen?

Wenn du für dich redest, ist das völlig iO, aber solche Pauschalierungen finde ich ziemlich daneben.
 
Na mein Dank für Deine Einschätzung, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst dies nicht sind... 😡
Das meine Erfahrungen anders aussehen, hatte ich ja schon weiter oben geschildert.

Ich habe eben die Erfahrung gemacht. Vielleicht sieht es bei anderen Städten anders aus. Vielleicht kommt es auf die Hierarchieebene an 😀 😀
 
😱 Dir ist aber schon klar, dass du damit alle Beamten angreifst, in dem du ihnen und damit auch mir unterstellst, dass sie keine wertvollen Mitglieder der Gesellschaft sind und weder denken noch Verantwortung tragen?

Wenn du für dich redest, ist das völlig iO, aber solche Pauschalierungen finde ich ziemlich daneben.

Sorry, sollte keine Pauschalierung sein, sondern nur das wiedergeben, was ich selbst im öffentlichen Dienst empfunden habe.
 
mich würde interessieren, ob sich in dem o.g. Bereich was geändert hat. Die obige Diskussion hat schließlich in 2007 ihr Ende gefunden und das Laufbahnrecht wurde dahingehend bis 2009 möglicherweise geändert... Kennt sich da jemand genauer aus?
Liebe Grüße und danke im Voraus
 
Hallo,
mich würde interessieren, ob sich in dem o.g. Bereich was geändert hat. Die obige Diskussion hat schließlich in 2007 ihr Ende gefunden und das Laufbahnrecht wurde dahingehend bis 2009 möglicherweise geändert... Kennt sich da jemand genauer aus?
Liebe Grüße und danke im Voraus

Hallo,

das Laufbahnrecht hat sich zum 01.04.09 komplett geändert.
Angestellte/r im geh./höheren Dienst konnte man (theoretisch wenn es denn passende Stellen geben würde...) ja vorher schon werden.
Der Bachelor ermöglicht jetzt den Zugang zur Laufbahn des g.D., der Master den zum h.D.
Im Detail hab ich mich damit noch nicht befasst - vor allem nicht mit dem Master, da ich ja erst mal den Bachelor anstrebe.

Für den gehobenen Dienst sehe ich auch gar keine schlechten Chancen - zumindest Niedersachsen hat nämlich dank "abgeschaffter" FH ziemliche Nachwuchsprobleme im gehobenen Dienst. Da wird schon kräftig um das Personal "gebuhlt".
Ob man im höheren Dienst dann auch tatsächlich eine Chance hat (oder ob man bei den hohen Bewerbungszahlen von Volljuristen mit Prädikatsexamen auch weiterhin das 2. StEx voraussetzt) bleibt fraglich.
 
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