Ich habe nun meine letzten Prüfungen im Bereich Bachelor-WIWI geschrieben und hatte vor, im Anschluss den Master of Laws zu machen. Der Grund ist, dass ich mich vor zwei Jahren beruflich auf den Gebiet Steuern spezialisiert habe (Finanzbuchhalterin) und in ungefähr drei Jahren die Steuerberaterprüfung ablegen möchte.
Nun habe ich aber in verschiedenen Foren gelesen, dass man den Master of Laws nur dann belegen kann, wenn man hierzu den Bachelor of Laws abgeschlossen hat.
Hat hier schon jemand Erfahrungen gemacht? Muss ich nach meinen Bachelor nun nochmals einen Bachelor mit Fachrichtung Laws belegen?
Vielen Dank für Eure Antworten. (y) :thumbsup