Ich habe mir gerade einmal die Prüfungsordnung zu unserem Studiengang angesehen und mich vor allem mit den Paragraphen beschäftigt, die sich um die Masterarbeit drehen. So wie es aussieht, müssen wir die gar nicht verteidigen oder sehe ich das falsch? Weiß da jemand Bescheid? 🙂
Viele Grüße,
Riad