Maximale Aufwandsvorverlagerung

Dr Franke Ghostwriter
hierzu. Und zwatr würde ich da doch degressiv abschreiben, oder? und nach 2010? Leistungsbezogen?

Und dann noch eine Frage zu den Herstellungskostenm. Auf Seite 34 des Skriptes Grundzüge der internationalen Rechnungslegung stehen ja die Wertuntergrenzen im HGB, wo nur Einzelkosten einbezogen werden. Im anderen Skript (steuerliche Gewinnermittlung) Seite 25 sieht das ja ganz anders aus, da werden bei der Wertuntergrenze auch Gemeinkosten einbezogen. Was stimmt nun?

Letzte Frage zur MC-Aufgabe (Puh, sorry für die ganzen Fragen,hoffentlich beantwortet mir die jemand🙂) "Teilwertabschreibungen des Umlafvermögens können nur dass vorgenommen werden, wenn eine voraussitchtlich dauernde Wertminderung vorliegt" Ist richtig. Wieso das? Bei dem HGB wäre das doch falsch, oder? Da gilt doch stets das Niederstwertprinzip?

Liebe Grüße und danke!
 
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