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Also ich sehe - wie bereits gesagt - in § 448 I eine Anspruchsgrundlage. Der Käufer kann im Streitfall auf Basis dieses § verlangen, dass der Verkäufer die Kosten für die Übergabe der Sache trägt und der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer die Kosten der Abnahme und Versendung der Sache trägt.
Eigentlich schreibt man Alt. für Alternativekönnte mir vielleicht jemand erklären, was bitte bei Aufgabe 8 unter Punkt B die Bezeichnung Var. 1 hinter dem §119 I bedeutet?
Also, die Textform ist doch ein Widerruf unter Abwesenden.
Zu 3:
Auch da sehe ich eigentlich nur 2 Verträge, nämlich das Verfügungsgesxhäft durch Übereignung des Kickers und das Verpflichtungsgeschäft in Form des Kaufvertrages.
Ok dann fange ich mal mit einem ersten vorsichtigen Versuch an:
1: C
2: A B D E
3: C
4: D E
5: A B C
6: A B
7: A C E
8: keine
9: C D E
10: A C D E
Bin mir aber bei einigen Dingen nicht sicher ..... was denkt ihr?
Die Definition sagt Anspruch ist das Recht, von einem anderen Tun, Dulden oder Unterlassen zu verlangen ("kann verlangen", "ist verpflichtet", "ist berechtigt" etc).Nach langem Überlegen, stimme ich dir mittlerweile zu. 8E muss richtig sein.
Gründe:
1) A und B komen nicht Betracht. Siehe Modul 2
2)323 I --> Gestaltungsrecht
3)441 III --> Ist "nur" eine Bestimmung zur Konkretisierung des § 441 I.
4)
Ich habe bei Aufgabe 8 C genommen.
Gemäß § 323 I BGB kann jemand von einem gegenseitigen Vertrag unter den dort gennannten Voraussetzungen zurücktreten.
Falls also die Fragestellung lautet:
Kann X von dem Vertrag zurücktreten, kann über § 323 I die Lösung gefunden werden
--> Also eine ANspruchsgrundlage
Ok dann fange ich mal mit einem ersten vorsichtigen Versuch an:
1: C
2: A B D E
3: C
4: D E
5: A B C
6: A B
7: A C E
8: keine
9: C D E
10: A C D E
Bin mir aber bei einigen Dingen nicht sicher ..... was denkt ihr?
Ich finde das bei Kartoffeln schwerer als bei Büchern.
Kartoffeln sollen schmecken und haltbar sein das ist ja individuell unterschiedlich.
Ein Buch soll man nur lesen können.
Wenn du ein Buch mit verschiedenen Eselsohren bekommst, kannst du es trotzdem noch lesen, sogar mehrmals.
Wenn eine Seite fehlt, dann ist es nicht mehr mittlere Art und Güte...
Hier ist jetzt mal meine endgültige Fassung:
1 C
2 ABDE
3 D
4 DE
5 ABC
6 AB
7 ACDE
8 E
9 BCDE
10 BCDE
Ok, dann werde ich die Antwortmöglichkeit B bei Nr. 5 streichen. Bin aber bei dieser Aufgabe immer noch ein wenig am zweifeln, ob nicht auch E richtig ist.
Wobei mir die Formulierung in § 434 I 2 zu schaffen macht, wo es heißt "sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann."
Wenn ich ein Buch bestelle und dieses Eselsohren aufweist, dann kann ich dieses Buch mit Sicherheit ohne weiteres lesen, aber es ist doch nicht üblich ein Buch mit Eselsohren geliefert zu bekommen?!
@Le_Marquis
die Fälligkeit ergibt sich meines Erachtens aus § 271 I BGB.
Auszug:
"Ist eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen, er Schuldner sie sofort bewirken."
Hi Leute
desto länger ich über 6 E nachdenke, komme ich zu dem Schluss, dass auch hier eine Konkretisierung der Gattungsschuld eingetreten ist und 6 E daher richtig ist.
Der Aufgabensteller möchte ja nur wissen, ob eine konkretisierte Gattungsschuld vorliegt, also ob der Buchhändler V ein Exemplar gem. § 243 BGB zwecks Lieferung an K ausgesondert hat. Dies ist geschehen. Ob dieses einwandfrei ist oder nicht, ist hier nicht gefragt. Das wäre ein Problem der Sachmängelhaftung. Hiernach ist aber nicht gefragt.
Was meint ihr?
Hi.
Bie Aufgabe 3 gibt es mindestens 3 Veträge.
1.) Kaufvertrag, § 433
2.) Übereignungsvertrag Kicker, § 929
3.) Übereignungsvertrag Geld, § 929
Dann könnte aber auch das Liegenlassen ein Schenkungsvertrag sein, § 516
Da bin ich mir aber noch unsicher, ob man das so sehen kann...
Ich deneke das der Vertrag nicht durch das Liegenlassen zustande kommt sondern dadurch, dass 5 Euro gegeben werden.Frage ist nun noch:
Ist das liegenlassen ein weiterer Vertrag?
Liegenlassen = Angebot?
Wo ist di Annahme?
Stillschweigende WE gibt es nicht, nur konkludent.
Aber lt. Sachverhalt hat der Verkäufer nichts mehr gemacht....
Wie kann er also konkludent gehandelt haben?
Thomas
Deswegen bin ich für 3 Verträge.
Thomas