werde zum WS in den Wiwi Teilzeit-M.Sc. einsteigen (zuerst als Akademiestudent, da bis zum Einschreibungsende noch keine Bachelor-Urkunde vorliegen wird; zum darauffolgenden SS dann umschreiben) und habe mir folgendes überlegt:
Realistisch werde ich die Zeit haben 2 Module zu schreiben (Module 1 und Modul 2). Da ich jedoch erstens noch nicht genau weiß, ob ich ggf. nicht doch noch Zeit für ein drittes Module habe (Szenario 1), oder zweitens ggf. das Modul 1 oder 2 für mich nicht machbar ist (Szenario 2), wäre es doch eigentlich sinnvoll prophylaktisch ein drittes Modul (Modul 3) zu belegen. Somit habe ich im Szenario 1 die Möglichkeit noch ein drittes Fach zu schreiben und im Szenario 2 die Möglichkeit auf Modul 3 an Stelle von Modul 1 oder 2 auszuweichen.
Einziger Nachteil aus meiner Sicht sind die zusätzlichen Gebühren für das Modul 3.
Nun zu meinen Fragen:
1. Ist es möglich ohne weitere Nachteile ein weiteres Modul zu belegen, dass ich dann erst zu einen späteren Zeitpunkt oder sogar nie schreiben würde?
2. Gibt es eine Höchstzahl von belegbaren Modulen (nicht abgelegten Modulklausuren), die nicht überschritten werden darf?
3. Gibt es bei dieser Vorgehensweise weitere Nachteile -außer das Mehr an Gebühren- ?
Vielen Dank für Euren Rat im Voraus!
Realistisch werde ich die Zeit haben 2 Module zu schreiben (Module 1 und Modul 2). Da ich jedoch erstens noch nicht genau weiß, ob ich ggf. nicht doch noch Zeit für ein drittes Module habe (Szenario 1), oder zweitens ggf. das Modul 1 oder 2 für mich nicht machbar ist (Szenario 2), wäre es doch eigentlich sinnvoll prophylaktisch ein drittes Modul (Modul 3) zu belegen. Somit habe ich im Szenario 1 die Möglichkeit noch ein drittes Fach zu schreiben und im Szenario 2 die Möglichkeit auf Modul 3 an Stelle von Modul 1 oder 2 auszuweichen.
Einziger Nachteil aus meiner Sicht sind die zusätzlichen Gebühren für das Modul 3.
Nun zu meinen Fragen:
1. Ist es möglich ohne weitere Nachteile ein weiteres Modul zu belegen, dass ich dann erst zu einen späteren Zeitpunkt oder sogar nie schreiben würde?
2. Gibt es eine Höchstzahl von belegbaren Modulen (nicht abgelegten Modulklausuren), die nicht überschritten werden darf?
3. Gibt es bei dieser Vorgehensweise weitere Nachteile -außer das Mehr an Gebühren- ?
Vielen Dank für Euren Rat im Voraus!