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Obwohl schon länger dabei, wage ich mich mit einer recht einfachen Frage mal an die Gemeinschaft.
Für den Master werden 6 Module bewertet ( plus die beiden Pflichtmodule), dabei kann ich 2 B-Module mit in die Note einfließen lassen ( und zwar genau 2 ). Zur Notenverbesserung habe ich jedoch die Möglichkeit zwei weitere Module zu belegen und diese dann (falls besser) alternativ einfließen zu lassen.
Ich habe aber keine explizite Aussage gefunden, daß ich nur 2 B-Module belegen darf. (*)
M.E. müsste es möglich sein, 4 B-Module zu belegen und Klausuren zu schreiben, und dann die beiden besten B-Module mitzunehmen. Die 4 C-Module wären dann natürlich gesetzt und können nicht ausgetauscht werden. [Voraussetzung ist natürlich, daß ansonsten sämtliche Vorgaben wegen Zugehörigkeit zu den verschiedenen Modulgruppen erfüllt sind].
(*) Oder ist der folgende Satz: [Zitat]Es können höchstens zwei Bachelormodule im Masterstudiengang gewählt werden[Zitat-Ende] wirklich auf die Belegung bezogen oder nur auf die Bewertung?
Hat jemand Erfahrungen diesbezüglich gemacht, die er oder sie gerne teilen will?
Hintergrund ist, daß ich ein scheinbares Notenverbesserungsmodul recht versemmelt habe und ein B-Modul nicht zwingend durch ein C-Modul verbessern will, und ansonsten aber schon zwei B-Module auf der Liste habe.
Freue mich über Antworten.
F
Obwohl schon länger dabei, wage ich mich mit einer recht einfachen Frage mal an die Gemeinschaft.
Für den Master werden 6 Module bewertet ( plus die beiden Pflichtmodule), dabei kann ich 2 B-Module mit in die Note einfließen lassen ( und zwar genau 2 ). Zur Notenverbesserung habe ich jedoch die Möglichkeit zwei weitere Module zu belegen und diese dann (falls besser) alternativ einfließen zu lassen.
Ich habe aber keine explizite Aussage gefunden, daß ich nur 2 B-Module belegen darf. (*)
M.E. müsste es möglich sein, 4 B-Module zu belegen und Klausuren zu schreiben, und dann die beiden besten B-Module mitzunehmen. Die 4 C-Module wären dann natürlich gesetzt und können nicht ausgetauscht werden. [Voraussetzung ist natürlich, daß ansonsten sämtliche Vorgaben wegen Zugehörigkeit zu den verschiedenen Modulgruppen erfüllt sind].
(*) Oder ist der folgende Satz: [Zitat]Es können höchstens zwei Bachelormodule im Masterstudiengang gewählt werden[Zitat-Ende] wirklich auf die Belegung bezogen oder nur auf die Bewertung?
Hat jemand Erfahrungen diesbezüglich gemacht, die er oder sie gerne teilen will?
Hintergrund ist, daß ich ein scheinbares Notenverbesserungsmodul recht versemmelt habe und ein B-Modul nicht zwingend durch ein C-Modul verbessern will, und ansonsten aber schon zwei B-Module auf der Liste habe.
Freue mich über Antworten.
F